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Körperverletzung mit Todesfolge, § 227 I StGB

Körperverletzung mit TodesfolgeKonkurrenz zwischen Körperverletzung mit Todesfolge und gefährlicher Körperverletzung
Aktualisiert vor 7 Tagen

Was versteht man unter Körperverletzung mit Todesfolge?

Merke

Körperverletzung mit Todesfolge, § 227 I StGB: Vorsätzliche Körperverletzung, die fahrlässig den Tod des Opfers zur Folge hat

  • Beispiel: z.B. Täter tritt das Opfer in den Bauch um ihm Schmerzen zuzufügen, wodurch das Opfer aber auch innere Blutungen erleidet und daran stirbt

Wie verhält es sich wenn durch eine Handlung sowohl Körperverletzung mit Todesfolge als auch gefährliche Körperverletzung verwirklicht sind?

Merke

Konkurrenz zwischen Körperverletzung mit Todesfolge und gefährlicher Körperverletzung

  • Konsumtion der gefährlichen Körperverletzung von der Körperverletzung mit Todesfolge
    • Bei § 227 StGB kommt nicht genügend zum Ausdruck, dass Tat auch gefährlich i.S.d. § 224 StGB war (Klarstellungsfunktion der Tateinheit)
    • Taten stehen zueinander in Tateinheit, §§ 223 I, 224, 227, 52 StGB

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Frage 1/2

T schlägt O absichtlich und verursacht eine schwere Kopfverletzung. O verstirbt später an den Folgen der Verletzung. Wie ist die Körperverletzung mit Todesfolge zu prüfen?

Zuerst wird das § 223 StGB vollständig geprüft, dann § 227 StGB.
Zuerst wird die qualifizierende Folge geprüft.
Der spezifische Gefahrzusammenhang muss gegeben sein.
Das Grunddelikt und die Qualifikation werden unter der Überschrift §§ 223, 227 StGB zusammen geprüft.
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