- Zivilrecht
- Zivilrechtliches Allgemeinwissen
- Ausdrücke und Definitionen
Konfusion
Was versteht man unter dem Begriff „Konfusion“? Was ist die Rechtsfolge?
Hast du dich schon einmal gefragt, was passiert, wenn ein und dieselbe Person sowohl Schuldner als auch Gläubiger einer Forderung wird? Genau das bezeichnet der rechtliche Begriff der Konfusion. Gemeint ist das Zusammentreffen der Positionen von Schuldner und Gläubiger in Bezug auf eine schuldrechtliche Forderung. Dieses Zusammentreffen führt grundsätzlich dazu, dass die Forderung erlischt.
Betrachten wir das anhand eines Beispiels: Stell dir vor, du hast einem Freund Geld geliehen und er schuldet dir noch 500 Euro. Nun verstirbt der Freund, der dich in seinem Testament bedacht hat und du erbst sein gesamtes Vermögen. Dies einschließlich seiner Schulden – somit bist du gleichzeitig Gläubiger und Schuldner der Forderung. Da dies nicht so richtig Sinn ergibt, erlischt sie durch Konfusion.
Allerdings gibt es eine wichtige Ausnahme: Wenn eine Forderung belastet ist, bleibt sie trotz Konfusion bestehen. Belastet bedeutet, dass an der Forderung Rechte Dritter bestehen, wie etwa ein Nießbrauch oder ein Pfandrecht.
Konfusion: Zusammentreffen von Schuldner und Gläubiger schuldrechtlicher Forderung
- Forderung erlischt
- Ausnahme bei belasteter Forderung: Besteht weiter, z.B. Nießbrauch oder Pfandrecht eines Dritten
Lerne Jura kompakt, verlinkt und interaktiv
Deine Lernplattform für mehr Verständnis im Jurastudium
4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen
Erlebe eine neue Lernerfahrung mit kompakten, verlinkten Inhalten in einer interaktiven Plattform.
Das sagen unsere Nutzer
Die Struktur, das Design und der Inhalt der App sind hervorragend. Während meiner Recherche habe ich viele juristische Seiten besucht und sogar einen Kurs bei Jura Academy absolviert. Ehrlich gesagt gefällt mir deine Seite am besten.
Ziad T.
Jurastudent