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Korruptionsdelikte und Amtsträgerdelikte im Überblick
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Aktualisiert vor 8 Tagen
Welche Korruptionsdelikte und Amtsträgerdelikte musst du kennen?
Merke
Korruptionsdelikte und Amtsträgerdelikte im Überblick
- Passive Korruption: Täter ist korrumpierter Amtsträger
- Vorteilsannahme, § 331 StGB: Amtsträger nimmt Vorteil, um Dienstpflichten auszuüben
- Bestechlichkeit, § 332 StGB: Qualifikation der Vorteilsannahme, bei der konkrete Diensthandlung vorgenommen wird, durch die Dienstpflicht verletzt
- Aktive Korruption: Täter korrumpiert Amtsträger
- Vorteilsgewährung, § 333 StGB: Amtsträger Vorteil angeboten, um Dienstpflichten auszuüben
- Bestechung, § 334 StGB: Qualifikation der Vorteilsgewährung, bei der Vorteil angeboten wird für konkrete Diensthandlung, durch die Dienstpflicht verletzt
- Rechtsbeugung, § 339 StGB: Vorsätzliche Falschanwendung des Rechts insb. durch Richter
- Strafvereitelung im Amt, § 258a StGB: Qualifikation der Strafvereitelung für Amtsträger
- Körperverletzung im Amt, § 340 StGB: Qualifikation der Körperverletzung für Amtsträger
- Falschbeurkundung im Amt, § 348 StGB: Eigenes Grunddelikt (keine Qualifikation der Urkundenfälschung)
Was versteht man unter einem Amtsträger?
Merke
Amtsträger, § 11 Nr. 2 StGB
- Beamter, § 11 Nr. 2 lit. a Alt. 1 StGB: Verbeamtete Staatsbedienstete, z.B. Lehrer, Polizisten, Finanzbeamte
- Richter, § 11 Nr. 2 lit. a Alt. 2 StGB
- Sonstiges öffentlich-rechtliches Amtsverhältnis, § 11 Nr. 2 lit. b StGB: z.B. Minister, Wahlvorsteher
- Nicht Abgeordnete oder kommunale Mandatsträger
- Sonstige Aufgabenwahrnehmung der öffentlichen Verwaltung, § 11 Nr. 2 lit. c StGB: Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben und Dienste der staatlichen Daseinsvorsorge
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Frage 1/1
T ist Amtsträger und nimmt von O einen Vorteil an, um seine Dienstpflichten zu verletzen. Welche der folgenden Aussagen trifft zu?
T begeht ein Sonderdelikt, da Vorteilsnahme nur von Amtsträgern begangen werden kann.
T begeht ein allgemeines Delikt, das von jedem begangen werden kann.
T kann kein Sonderdelikt begehen, weil nur Richter solche Delikte begehen können.
Sonderdelikte können nur von einem bestimmten Personenkreis begangen werden, hier von Amtsträgern bei Vorteilsnahme.
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