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Korruptionsdelikte und Amtsträgerdelikte im Überblick

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Aktualisiert vor 8 Tagen

Welche Korruptionsdelikte und Amtsträgerdelikte musst du kennen?

Merke

Korruptionsdelikte und Amtsträgerdelikte im Überblick

  • Passive Korruption: Täter ist korrumpierter Amtsträger
    • Vorteilsannahme, § 331 StGB: Amtsträger nimmt Vorteil, um Dienstpflichten auszuüben
    • Bestechlichkeit, § 332 StGB: Qualifikation der Vorteilsannahme, bei der konkrete Diensthandlung vorgenommen wird, durch die Dienstpflicht verletzt
  • Aktive Korruption: Täter korrumpiert Amtsträger
    • Vorteilsgewährung, § 333 StGB: Amtsträger Vorteil angeboten, um Dienstpflichten auszuüben
    • Bestechung, § 334 StGB: Qualifikation der Vorteilsgewährung, bei der Vorteil angeboten wird für konkrete Diensthandlung, durch die Dienstpflicht verletzt
  • Rechtsbeugung, § 339 StGB: Vorsätzliche Falschanwendung des Rechts insb. durch Richter
  • Strafvereitelung im Amt, § 258a StGB: Qualifikation der Strafvereitelung für Amtsträger
  • Körperverletzung im Amt, § 340 StGB: Qualifikation der Körperverletzung für Amtsträger
  • Falschbeurkundung im Amt, § 348 StGB: Eigenes Grunddelikt (keine Qualifikation der Urkundenfälschung)

Was versteht man unter einem Amtsträger?

Merke

Amtsträger, § 11 Nr. 2 StGB

  • Beamter, § 11 Nr. 2 lit. a Alt. 1 StGB: Verbeamtete Staatsbedienstete, z.B. Lehrer, Polizisten, Finanzbeamte
  • Richter, § 11 Nr. 2 lit. a Alt. 2 StGB
  • Sonstiges öffentlich-rechtliches Amtsverhältnis, § 11 Nr. 2 lit. b StGB: z.B. Minister, Wahlvorsteher
    • Nicht Abgeordnete oder kommunale Mandatsträger
  • Sonstige Aufgabenwahrnehmung der öffentlichen Verwaltung, § 11 Nr. 2 lit. c StGB: Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben und Dienste der staatlichen Daseinsvorsorge

Teste dein Wissen

Frage 1/1

T ist Amtsträger und nimmt von O einen Vorteil an, um seine Dienstpflichten zu verletzen. Welche der folgenden Aussagen trifft zu?

T begeht ein Sonderdelikt, da Vorteilsnahme nur von Amtsträgern begangen werden kann.
T begeht ein allgemeines Delikt, das von jedem begangen werden kann.
T kann kein Sonderdelikt begehen, weil nur Richter solche Delikte begehen können.
Sonderdelikte können nur von einem bestimmten Personenkreis begangen werden, hier von Amtsträgern bei Vorteilsnahme.
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