- Zivilrecht
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Bereicherungsrecht
Leistung mit späterem Wegfall des Rechtsgrundes (condictio ob causam finitam), § 812 I 2 Alt. 1 BGB
Leistung mit späterem Wegfall des Rechtsgrundes
Aktualisiert vor 7 Tagen
Welche Tatbestandsvoraussetzungen hat der Anspruch aus § 812 I 2 Alt. 1 BGB?
Merke
Voraussetzungen
- Etwas erlangt: Vermögenswerter Vorteil
- Durch Leistung des Kondiktionsgläubigers: Bewusste und zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens
- Ursprünglich bestehender Rechtsgrund nachträglich weggefallen; z.B. Versicherung leistet Ersatz für gestohlenes Auto, später Auto wiedergefunden
- Insb. Kündigung von Dauerschuldverhältnissen
- Auflösende Bedingung, § 158 II BGB
- Befristung, §§ 163, 158 BGB
- Vertragsaufhebung, § 311 BGB
- Minderung der Miete, § 536 BGB
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Frage 1/2
A mietet eine Wohnung von Vermieterin V. Wegen eines umfangreichen Schimmelproblems mindert sich die Miete rückwirkend ab Anfang August um 25%. A hat die Miete für August aber bereits in voller Höhe bezahlt. Hat sie einen Anspruch auf Rückzahlung?
Ja, gem. § 536 I 1 BGB.
Ja, gem. § 812 I 1 Alt. 1 BGB
Ja, gem. § 812 I 1 Alt. 2 BGB
Ja, gem. § 812 I 2 Alt. 1 BGB
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Ziad T.
Jurastudent
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