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Leistung mit späterem Wegfall des Rechtsgrundes (condictio ob causam finitam), § 812 I 2 Alt. 1 BGB

Leistung mit späterem Wegfall des Rechtsgrundes
Aktualisiert vor 7 Tagen

Welche Tatbestandsvoraussetzungen hat der Anspruch aus § 812 I 2 Alt. 1 BGB?

Merke

Voraussetzungen

  1. Etwas erlangt: Vermögenswerter Vorteil
  2. Durch Leistung des Kondiktionsgläubigers: Bewusste und zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens

  3. Ursprünglich bestehender Rechtsgrund nachträglich weggefallen; z.B. Versicherung leistet Ersatz für gestohlenes Auto, später Auto wiedergefunden
    • Insb. Kündigung von Dauerschuldverhältnissen
    • Auflösende Bedingung, § 158 II BGB
    • Befristung, §§ 163, 158 BGB
    • Vertragsaufhebung, § 311 BGB
    • Minderung der Miete, § 536 BGB

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Frage 1/2

A mietet eine Wohnung von Vermieterin V. Wegen eines umfangreichen Schimmelproblems mindert sich die Miete rückwirkend ab Anfang August um 25%. A hat die Miete für August aber bereits in voller Höhe bezahlt. Hat sie einen Anspruch auf Rückzahlung?

Ja, gem. § 536 I 1 BGB.
Ja, gem. § 812 I 1 Alt. 1 BGB
Ja, gem. § 812 I 1 Alt. 2 BGB
Ja, gem. § 812 I 2 Alt. 1 BGB
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