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Meinungsstreit
Wie baut man einen Meinungsstreit auf?
Der Aufbau von Meinungsstreiten folgt einem bestimmten Schema, das du kennen solltest, um in der Klausur sicher und strukturiert argumentieren zu können.
Vorab ein ganz grundlegender Hinweis: Du solltest den Meinungsstreit immer konkret auf den Sachverhalt beziehen. Eine Subsumtion ist für den Fallbezug unerlässlich, denn der Meinungsstreit soll nicht als rein akademischer Diskurs abstrakt ohne Fallbezug diskutiert werden. Es geht also nie darum, einfach nur verschiedene Meinungen „abzuladen", sondern immer darum, was diese Meinungen für den konkreten Fall bedeuten.
Der klassische Aufbau von Meinungsstreiten ist insbesondere für Anfänger die leichteste Variante, in der man nicht viel falsch machen kann. Er gliedert sich in vier Schritte. Erstens stellst du die erste Auffassung dar, also diejenige, die du am Ende ablehnst. Dabei gehst du in zwei Teilschritten vor: Zunächst kommt die Darstellung der Auffassung mit den Argumenten, die dafür sprechen. Dann folgt die Subsumtion, also die Frage, zu welchem Ergebnis diese Auffassung im vorliegenden Fall kommen würde. Zweitens stellst du die zweite Auffassung dar, also diejenige, der du folgst. Auch hier gehst du wieder in zwei Teilschritten vor: Zuerst die Darstellung der Auffassung mit den Argumenten, die dafür sprechen, und anschließend die Subsumtion, also zu welchem Ergebnis diese Auffassung im vorliegenden Fall kommen würde. Drittens folgt die Stellungnahme mit Argumenten gegen die abgelehnte Ansicht. Hier positionierst du dich und begründest, warum du der einen Auffassung folgst und die andere ablehnst. Dabei gilt eine wichtige Regel: Nur bei unterschiedlichen Ergebnissen der Subsumtion ist eine Stellungnahme erforderlich. Gelangen alle Auffassungen zu demselben Ergebnis, muss der Meinungsstreit nicht entschieden werden – das lässt sich mit der Formulierung „kann dahinstehen" elegant lösen. Viertens formulierst du das Ergebnis des Meinungsstreits.
Neben diesem klassischen Schema gibt es Aufbauvarianten. Insbesondere fortgeschrittene Studenten können den Aufbau je nach Art und Inhalt des Meinungsstreits variieren, um mehr Eleganz zu erreichen. Bei einer Vielzahl von dargestellten Meinungen, die auch offensichtlich zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen, kann es etwa zur Übersichtlichkeit beitragen, im Anschluss an die Subsumtion die jeweilige Meinung direkt durch Gegenargumente in einer Stellungnahme „auszusortieren", anstatt alle Stellungnahmen gesammelt ans Ende zu setzen. Ebenso kann es eleganter sein, in der Stellungnahme die Argumente für und gegen verschiedene Meinungen in einem Fließtext zu „verweben", anstatt sie durch Überschriften blockweise zu trennen.
Der Meinungsstreit wird also stets konkret auf den Sachverhalt bezogen und folgt im klassischen Aufbau dem Schema: erste Auffassung mit Subsumtion, zweite Auffassung mit Subsumtion, Stellungnahme und Ergebnis.
Aufbau von Meinungsstreiten Prüfungsschema
Meinungsstreit konkret auf den Sachverhalt beziehen: Eine Subsumtion ist für den Fallbezug unerlässlich, der Meinungsstreit soll nicht als rein akademischer Diskurs abstrakt ohne Fallbezug diskutiert werden
Klassischer Aufbau von Meinungsstreiten: Insb. für Anfänger die leichteste Variante, in der man nicht viel falsch machen kann
Erste Auffassung: Die abgelehnt wird
Darstellung der Auffassung mit Argumenten, die dafür sprechen
Subsumtion: Zu welchem Ergebnis würde die Auffassung im vorliegenden Fall kommen
Zweite Auffassung: Der gefolgt wird
Darstellung der Auffassung mit Argumenten, die dafür sprechen
Subsumtion: Zu welchem Ergebnis würde die Auffassung im vorliegenden Fall kommen
Stellungnahme mit Argumenten gegen die abgelehnten Ansicht
Nur bei unterschiedlichen Ergebnissen der Subsumtion ist eine Stellungnahme erforderlich: Gelangen alle Auffassungen zu demselben Ergebnis, muss der Meinungsstreit nicht entschieden werden („kann dahinstehen“)
Ergebnis des Meinungsstreits
Aufbauvarianten: Insb. fortgeschrittene Studenten können den Aufbau je nach Art und Inhalt des Meinungsstreits variieren für mehr Eleganz
z.B. bei einer Vielzahl von dargestellten Meinungen, die auch offensichtlich zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen, kann es zur Übersichtlichkeit beitragen im Anschluss an die Subsumtion die Meinung direkt durch Gegenargumente in einer Stellungnahme „auszusortieren“
z.B. kann es eleganter sein, in der Stellungnahme die Argumente für und gegen verschiedene Meinungen in einem Fließtext zu „verweben“, anstatt sie durch Überschriften blockweise zu trennen
Welcher Meinung folgst du in deinem Gutachten?
Im Gutachten wirst du immer wieder auf Fragen stoßen, bei denen ein Meinungsstreit besteht, also Punkte, die umstritten sind. Dann stellt sich die Frage, welcher Meinung du im Streitstand folgen solltest.
Die Antwort hängt davon ab, in welcher Ausbildungsphase du dich befindest. Im Studium bis zum ersten Examen solltest du grundsätzlich der Meinung folgen, die dich am meisten überzeugt. Das wichtigste dabei ist immer, gut zu argumentieren. Es kommt also bei der Benotung weniger darauf an, welche Meinung du vertrittst, sondern vielmehr darauf, dass du deine Entscheidung nachvollziehbar begründest und die Gegenargumente sauber entkräftest. Tendenziell kann dabei als Leitlinie gelten, grundsätzlich der herrschenden Literaturmeinung, also der h.L., zu folgen. Das gibt dir eine gewisse Orientierung, ist aber kein starres Gebot.
Anders verhält es sich im Referendariat bis zum Assessorexamen. Hier solltest du immer der Meinung der höchstrichterlichen Rechtsprechung folgen. Das liegt daran, dass du im Referendariat die Perspektive der Praxis einnimmst und Gerichte sich an der Rechtsprechung der übergeordneten Instanzen orientieren.
Die vorzugswürdige Meinung ist also im Studium diejenige, die dich überzeugt und die du gut begründen kannst, während im Referendariat stets der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu folgen ist.
Vorzugswürdige Meinung
Im Studium bis zum ersten Examen
Grds. der Meinung folgen, die dich am meisten überzeugt
Das wichtigste dabei ist immer gut zu argumentieren
Tendenziell kann als Leitlinie gelten, grds. der herrschenden Literaturmeinung (h.L.) zu folgen
Anders im Referendariat bis zum Assessorexamen
Immer der Meinung der höchstrichterlichen Rechtsprechung (Rspr.) folgen
Was versteht man unter Rspr, hL, und hM?
In Meinungsstreiten begegnen dir regelmäßig bestimmte Bezeichnungen für die verschiedenen Ansichten, die du sicher einordnen können solltest.
Die Rechtsprechung, abgekürzt Rspr., bezeichnet die vorwiegend vertretene Position in der Rechtsprechung, also insbesondere die Linie, die durch die höchstrichterliche Rechtsprechung geprägt wird. Wenn du also liest, „nach der Rechtsprechung" gelte etwas, ist damit die Position gemeint, die vor allem die obersten Gerichte wie der BGH oder das BVerfG vertreten.
Die herrschende Lehre, abgekürzt h.L., meint demgegenüber die vorwiegend vertretene Position in der Literatur. Der Begriff wird insbesondere als Gegenbegriff in Abgrenzung zu abweichenden Ansichten der Rechtsprechung verwendet. Wenn also die Literatur mehrheitlich eine andere Auffassung vertritt als die Gerichte, spricht man von der herrschenden Lehre, um diese literaturgestützte Position von der Rechtsprechung abzugrenzen.
Die herrschende Meinung, abgekürzt h.M., oder auch herrschende Ansicht, abgekürzt h.A., bezeichnet die vorwiegend vertretene Position im gesamten Meinungsspektrum. Dieser Begriff wird insbesondere dann verwendet, wenn herrschende Lehre und Rechtsprechung die gleiche Ansicht vertreten. Sind sich also Literatur und Gerichte einig, fasst man das unter dem Oberbegriff der herrschenden Meinung zusammen.
Die ganz herrschende Meinung, abgekürzt g.h.M., geht noch einen Schritt weiter: Sie beschreibt eine kaum bestrittene Position in Literatur und Rechtsprechung, bei der also nahezu Einigkeit besteht.
Die Mindermeinung, abgekürzt M.M., bezeichnet eine Position in der Literatur, die nicht vorwiegend vertreten wird, also eine nur teilweise vertretene Ansicht.
Davon zu unterscheiden ist die vordringende Ansicht. Sie beschreibt eine Position in der Literatur, die zwar noch nicht vorwiegend vertreten wird, aber regen Zulauf hat, sich also zunehmend durchsetzt.
Abschließend noch ein Hinweis für die Praxis: In wissenschaftlichen Arbeiten solltest du keine Abkürzungen verwenden. In Hausarbeit und Klausur schreibst du Begriffe wie „herrschende Meinung" also stets aus, statt „h.M." zu schreiben. Die Bezeichnungen für die verschiedenen Ansichten in Meinungsstreiten unterscheiden sich also danach, ob eine Position von der Rechtsprechung, der Literatur oder von beiden getragen wird und wie breit sie jeweils gestützt ist.
Ansichten in Meinungsstreiten
- Rechtsprechung (Rspr. / Rspr): Vorwiegend vertretene Position in der Rechtsprechung, insb. durch höchstrichterliche Rechtsprechung
- Herrschende Lehre (h.L. / hL): Vorwiegend vertretene Position in der Literatur; insb. als Gegenbegriff in Abgrenzung zu abweichenden Ansichten der Rechtsprechung
- Herrschende Meinung (h.M. / hM) / herrschende Ansicht (h.A. / hA): Vorwiegend vertretene Position im gesamten Meinungsspektrum; insb. wenn herrschende Lehre und Rechtsprechung die gleiche Ansicht vertreten
- Ganz herrschende Meinung (g.h.M. / ghM): Kaum bestrittene Position in Literatur und Rechtsprechung
- Mindermeinung (M.M. / MM): Position in der Literatur, die nicht vorwiegend vertreten wird; teilweise vertretene Ansicht
- Vordringende Ansicht: Position in der Literatur, die noch nicht vorwiegend vertreten wird, aber regen Zulauf hat
- Keine Abkürzungen in wissenschaftlichen Arbeiten verwenden: In Hausarbeit und Klausur Begriffe wie „herrschende Meinung“ ausschreiben
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Ziad T.
Jurastudent
