- Zivilrecht
- Vertragliche Schuldverhältnisse
- Miete, Leasing, Pacht, Leihe, Darlehen
Mietvertrag, §§ 535 ff. BGB
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Aktualisiert vor 8 Tagen
Was versteht man unter einem Mietvertrag? Was unterscheidet ihn von Leihe und Pacht?
Merke
Mietvertrag, §§ 535 ff. BGB: Entgeltliche Gebrauchsüberlassung einer Sache auf Zeit
- „Vermietung“ eines Rechts: Dann Pacht, §§ 581 ff. BGB
- Unentgeltlich: Dann Leihe, §§ 598 ff. BGB
- Fruchtziehung: Dann Pacht, §§ 581 ff. BGB; z.B. Wohngrundstück gemietet mit Feldern, deren Erträge verwertet werden dürfen ⇨ Felder gepachtet
- Hohe Klausurrelevanz in beiden Examina und bedeutsam in der Praxis
Wie ist das Mietrecht strukturiert? Gibt es für die Wohnraummiete spezielle Vorschriften?
Merke
Struktur des Mietrechts
- In Klausuren ist bereits die Orientierung im Gesetz und das Auffinden der richtigen Normen von enormer Bedeutung
- Allgemeine Vorschriften für alle Mietverträge, §§ 535 ff. BGB
- Sonderregelungen für Wohnraummiete, §§ 549 ff. BGB
- Sonderregelungen für andere Sachen, §§ 578 ff. BGB: Insb. Grundstücke und Geschäftsräume
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Wie lange können Ansprüche aus dem Mietverhältnis geltend gemacht werden?
Merke
Verkürzte Verjährungsfrist für Ersatzansprüche, § 548 I, II BGB: Sechs Monate; Rasche Klärung erforderlich, um spätere Beweisprobleme zu vermeiden
- Gilt nach Ratio des § 548 BGB auch für konkurrierende deliktische und bereicherungsrechtliche Ansprüche
Ergeben sich aus dem Mietvertrag auch Rechte Dritter, die nicht Vertragspartei geworden sind?
Merke
Einbeziehung Dritter in den Mietvertrag
- Ggf. echter Vertrag zugunsten Dritter, §§ 328 ff. BGB: z.B. zugunsten von Ehegatten und Kindern bei Wohnraummiete oder Angestellte bei Gewerberaummiete; z.B. nicht zugunsten von Besuchern, anderen Mietern oder Untermietern
- Ggf. Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter: z.B. zugunsten von Angehörigen und regelmäßigen Besuchern; z.B. nicht zugunsten von Zufallsbesuchern
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Frage 1/3
A schließt einen Vertrag mit B. Gegenstand ist die Gebrauchsüberlassung an einem großen Grundstück mit einem Wohnhaus, das er bewohnen wird, einer Garage, in der er sein Auto abstellen will, einem Teich und einem Obstgarten, dessen Erträge A behalten darf. Was für ein Vertrag liegt hier vor?
Leihvertrag, §§ 598 ff. BGB.
Kaufvertrag, §§ 433 ff. BGB.
Pachtvertrag, §§ 581 ff. BGB.
Mietvertrag, §§ 535 ff. BGB.
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