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Mietvertrag: Beendigung, § 542 BGB

KündigungOrdentliche KündigungAußerordentliche Kündigung
Aktualisiert vor 9 Tagen

Welche Kündigungsmöglichkeiten bestehen bei befristeten und welche bei unbefristeten Mietverträgen?

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Kündigungsmöglichkeiten bei befristeten und unbefristeten Mietverträgen

  • Bei unbefristeten Verträgen, § 542 I BGB: Ordentliche und außerordentliche Kündigung
  • Bei befristeten Verträgen, § 542 II BGB: Außer Zeitablauf nur außerordentliche Kündigung, insb. gem. §§ 543, 569 BGB
    • Bei tatsächlicher Fortsetzung des Gebrauchs durch Mieter Fortsetzung des Vertrags auf unbestimmte Zeit, wenn keine Vertragspartei innerhalb von zwei Wochen widerspricht, § 545 BGB
      • In der Praxis wird diese dispositive Regelung häufig abbedungen im Mietvertrag

Wie unterscheiden sich ordentliche und außerordentliche Kündigung beim Mietvertrag?

Merke

Ordentliche und außerordentliche Kündigung

  • Ordentliche Kündigung, §§ 542, 573 ff. BGB: Grds. ohne Kündigungsgrund, aber mit Frist
    • Grds. kein Kündigungsgrund erforderlich
    • Aber bei Kündigung von Wohnraummiete durch Vermieter Kündigungsgrund erforderlich, § 573 BGB („soziales Wohnraummietrecht“): Insb. Eigenbedarf; Widerspruchsrecht des Mieters, § 574 f. BGB
    • Form: Bei Wohnraummiete schriftlich, § 568 I BGB
    • Fristen in §§ 573c f., 580a BGB
  • Außerordentliche Kündigung, §§ 543, 569 BGB: Grds. fristlos (Ausnahmen in § 543 III BGB), aber mit Kündigungsgrund („wichtiger Grund“)
    • Insb. Zahlungsverzug des Mieters, § 543 II 1 Nr. 3 lit. a, lit. b BGB
    • Aber Nachholungsrecht des Mieters bei Wohnraummiete, § 569 III Nr. 2 BGB: Heilung durch Zahlung sämtlicher Rückstände oder unverzügliche Aufrechnung

Kann die ordentliche Kündigung zusätzlich zur außerordentlichen Kündigung erklärt werden? Wie verhält es sich, wenn die außerordentliche Kündigung eines Mietvertrags erklärt wird, aber nur eine ordentliche Kündigung begründet wäre?

Merke

Erklärung der außerordentlichen und ordentlichen Kündigung

  • Häufig außerordentliche Kündigung verbunden mit hilfsweise ordentlicher Kündigung
  • Umdeutung, § 140 BGB, einer unwirksamen außerordentlichen Kündigung (insb. wenn kein ausreichender Kündigungsgrund) in ordentliche Kündigung möglich

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Frage 1/4

A ist Mieter der Wohnung des Vermieters V. V möchte die Wohnung zukünftig seinem Sohn zur Verfügung stellen. Er klingelt bei A und kündigt das Mietverhältnis mündlich. Ist die Kündigung wirksam?

Für die Kündigung eines Mietverhältnisses besteht grds. kein Formerfordnis.
Nein, weil kein Kündigungsgrund besteht.
Ja.
Nein, weil es um einen Wohnraummietvertrag geht.
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