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Negotiatorische Wertschöpfung
Was versteht man unter „negotiatorischer Wertschöpfung“
Was verbirgt sich hinter dem Begriff „negotiatorische Wertschöpfung“? Stell dir vor, du besitzt ein altes, aber funktionstüchtiges Fahrrad, das realistisch Sachwert von 50 Euro hat. Ein Interessent bietet dir jedoch 80 Euro, weil du ihn mit deinem Verhandlungsgeschick überzeugst, dass das Fahrrad perfekt zu seinen Bedürfnissen passt. Diese Differenz, also die 30 Euro über dem rein sachlichen Wert, stellt die negotiatorische Wertschöpfung dar.
Konkret beschreibt die negotiatorische Wertschöpfung den zusätzlichen Veräußerungserlös, der über den eigentlichen Sachwert hinausgeht. Dieser Mehrwert entsteht nicht durch die Sache selbst, sondern durch effektives Verhandeln, bei dem dem Käufer potenziell ein höher wahrgenommener Wert vermittelt wird. Dein Geschick, die Vorteile, Einzelheiten oder die Einzigartigkeit des Fahrrads überzeugend darzulegen, hat dazu geführt, dass der Käufer bereit war, mehr zu zahlen, als die Sache objektiv wert ist.
Der Begriff wird zum Beispiel relevant bei der Herausgabe der Bereicherung aus der Verfügung eines Nichtberechtigten gem. § 816 Abs. 1 StGB oder dem Wertersatz gem. § 818 Abs. 2 BGB.
Negotiatorische Wertschöpfung: Veräußerungserlös über den Sachwert hinaus, der durch Verhandlungsgeschick erzielt wird; z.B. Sache im Wert von 5€ für 10€ verkauft
- Relevant z.B. bei Verfügung eines Nichtberechtigten gem. § 816 I StGB, Wertersatz gem. § 818 II BGB
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Ziad T.
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