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- Immobiliarsachenrecht
- Grundpfandrechte (Realsicherheiten des Immobiliarsachenrechts)
Nichtiger Darlehensvertrag
Aktualisiert vor 8 Tagen
Wie verhält es sich mit den Grundpfandrechten, wenn der besicherte Darlehensvertrag nichtig ist, das Darlehen aber bereits ausbezahlt wurde?
Merke
Wenn Darlehensvertrag nichtig, Valuta aber bereits ausbezahlt
- Hypothek / Grundschuld sichert dann Rückforderungsanspruch des Darlehensgebers aus § 812 I 1 Alt. 1 BGB: Regelmäßig entsprechender Wille der Parteien durch Auslegung zu ermitteln
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Frage 1/1
K kauft ein Haus und finanziert dies durch ein Darlehen von Bank B, das mit einer Grundschuld auf das Hausgrundstück gesichert ist. Der Darlehensvertrag zwischen K und B ist jedoch nichtig. B hat das Darlehen bereits an K ausgezahlt. Welche Aussagen sind richtig?
Die Grundschuld wird zur Eigentümergrundschuld.
B hat einen Rückforderungsanspruch aus § 812 I 1 Alt. 1 BGB, der durch die Grundschuld gesichert ist.
K kann die Grundschuld löschen lassen, da der Darlehensvertrag nichtig ist.
Die Grundschuld erlischt.
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Ziad T.
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