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Nichtiger Darlehensvertrag
Wie verhält es sich mit den Grundpfandrechten, wenn der besicherte Darlehensvertrag nichtig ist, das Darlehen aber bereits ausbezahlt wurde?
Wenn der Darlehensvertrag nichtig ist, die Darlehensvaluta aber bereits ausbezahlt wurde, stellt sich die Frage, was mit dem bestellten Grundpfandrecht geschieht. Die Hypothek oder Grundschuld wurde schließlich zur Sicherung einer Forderung bestellt, die nun mangels wirksamen Vertrags gar nicht entstanden ist.
In dieser Konstellation sichert die Hypothek beziehungsweise Grundschuld dann den Rückforderungsanspruch des Darlehensgebers aus § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB. Der Darlehensgeber hat die Valuta ohne Rechtsgrund geleistet, da der Darlehensvertrag nichtig ist, und kann sie daher kondizieren. Diesen bereicherungsrechtlichen Rückforderungsanspruch sichert das Grundpfandrecht nun ab.
Diese Rechtsfolge ergibt sich regelmäßig aus dem entsprechenden Willen der Parteien, der durch Auslegung zu ermitteln ist. Beide Parteien wollten ursprünglich, dass das Grundpfandrecht die Rückzahlung des hingegebenen Geldbetrags absichert. Dieser wirtschaftliche Zweck bleibt auch dann bestehen, wenn sich die Rückzahlungspflicht nicht aus dem Darlehensvertrag, sondern aus Bereicherungsrecht ergibt. Es wäre lebensfremd anzunehmen, dass der Darlehensgeber bei Nichtigkeit des Vertrags gänzlich ungesichert dastehen sollte, obwohl er tatsächlich Geld hingegeben hat.
Bei nichtigem Darlehensvertrag sichert das Grundpfandrecht den bereicherungsrechtlichen Rückforderungsanspruch des Darlehensgebers.
Wenn Darlehensvertrag nichtig, Valuta aber bereits ausbezahlt
- Hypothek / Grundschuld sichert dann Rückforderungsanspruch des Darlehensgebers aus § 812 I 1 Alt. 1 BGB: Regelmäßig entsprechender Wille der Parteien durch Auslegung zu ermitteln
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K kauft ein Haus und finanziert dies durch ein Darlehen von Bank B, das mit einer Grundschuld auf das Hausgrundstück gesichert ist. Der Darlehensvertrag zwischen K und B ist jedoch nichtig. B hat das Darlehen bereits an K ausgezahlt. Welche Aussagen sind richtig?
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