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Nichtigkeitsdogma
NichtigkeitsdogmaNormverwerfungskompetenz
Aktualisiert vor 7 Tagen
Sind rechtswidrige Normen und Rechtshandlungen immer unmittelbar nichtig?
Merke
Nichtigkeitsdogma / Nichtigkeitsdoktrin
- Rechtswidrige Rechtshandlungen sind grds. unmittelbar nichtig
- Ergibt sich aus Rechtsstaatsprinzip
- Zu diesem Grundsatz bestehen wichtige Ausnahmen
- Normverwerfungskompetenz des BVerfG: Die Nichtigkeit rechtswidriger Gesetze muss vom BVerfG ausdrücklich erklärt werden (Nichtigerklärung), bis dahin entfalten sie rechtliche Wirkung; Nichtigkeit kann z.B. im Rahmen von Normenkontrollklagen oder Verfassungsbeschwerden festgestellt werden
- Rechtswidriger Verwaltungsakt nur ohne weiteres nichtig, wenn er unter besonders gravierenden Mängeln leidet, §§ 43 III, 44 VwVfG, im Übrigen muss er von der Behörde aufgehoben oder vom Betroffenen angefochten werden
- Planerhaltung im Bauplanungsrecht: Viele Fehler im Bebauungsplan unbeachtlich oder heilbar gem. §§ 214, 215 BauGB
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Frage 1/4
Bürger A hält ein Gesetz für offensichtlich rechtswidrig. Kann er es einfach ignorieren? Welche Aussagen sind zutreffend?
A darf das Gesetz ignorieren, wenn die Rechtswidrigkeit offensichtlich ist.
Ein Gesetz bleibt gültig, bis das Bundesverfassungsgericht es für nichtig erklärt.
Ein Normenkontrollverfahren kann A nicht erheben, da ihm die Antragsbefugnis fehlt.
Solange das Gesetz nicht für nichtig erklärt wurde, ist es weiterhin anzuwenden.
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