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Normenhierarchie

NormenhierarchieLandesrechtBundesrechtAnwendungsvorrangGeltungsvorrangEMRKEuropäische Menschenrechtskonvention
Aktualisiert vor etwa 12 Stunden

In welchem Rangverhältnis stehen Unionsrecht, Bundesrecht, Landesrecht und kommunales Recht zueinander?

Merke

Normenhierarchie: Rangordnung von Gesetzen und untergesetzlichen Rechtsnormen

  1. Unionsrecht: Recht der EU
    1. Primäres Unionsrecht
    2. Sekundäres Unionsrecht

    • Nur Anwendungsvorrang des Unionsrechts vor nationalem Recht: Nationales Recht wird von kollidierendem Unionsrecht nicht gebrochen, aber nicht angewendet, wenn ein Unionsrechtsbezug besteht

  2. Bundesrecht: Recht der Bundesrepublik
    1. Grundgesetz
    2. Allgemeine Regeln des Völkerrechts, Art. 25 GG
    3. Bundesgesetze
      • Inkl. völkerrechtliche Verträge nach Transformation durch förmliches Gesetz, Art. 59 GG: z.B. EMRK
    4. Rechtsverordnungen und Satzungen des Bundes

    • Geltungsvorrang des Bundesrechts vor Landesrecht, Art. 31 GG: Bundesrecht bricht Landesrecht

  3. Landesrecht
    1. Verfassung des Landes
    2. Landesgesetze
    3. Rechtsverordnungen und Satzungen des Landes
  4. Kommunales Recht
    1. Gemeindliche Verordnungen / Gemeindliche Satzungen
    2. Verwaltungsvorschriften

Welchen Rang in der Normenhierarchie hat die EMRK? Steht sie über dem Grundgesetz?

Merke

Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)

  • Als völkerrechtlicher Vertrag im Rang eines einfachen Bundesgesetzes, Art. 59 GG
  • Aber Möglichkeit der Aufhebung von deutschen Gerichtsurteilen durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
  • Daher sogar bei Auslegung selbst des Grundgesetzes Rechnung zu tragen

Teste dein Wissen

Frage 1/4

A wendet sich gegen ein nationales Gesetz, das im Widerspruch zum Unionsrecht steht. Welche Aussagen sind zutreffend?

Das nationale Gesetz wird automatisch ungültig.
Unionsrecht hat Geltungssvorrang vor nationalem Recht.
Das nationale Gesetz ist anwendbar.
Das nationale Gesetz wird im Konfliktfall nicht angewendet.
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