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Nutzung, § 100 BGB
Was versteht man unter dem Begriff „Nutzung“?
Der Begriff der Nutzung wird in § 100 BGB definiert. Es handelt sich dabei um die Früchte des Gebrauchs einer Sache oder um deren Gebrauchsvorteile. Wichtig hierbei ist, dass die sogenannte Muttersache, also die ursprüngliche Sache selbst, dabei erhalten bleibt. Was bedeutet das genau? Stell dir vor, jemand besitzt eine Kuh. Die Kuh liefert regelmäßig Milch und bekommt jedes Jahr ein Kalb. Diese Milch und auch das Kalb sind als Nutzung zu verstehen, da sie durch den Gebrauch der Kuh gewonnen werden, ohne dass die Kuh selbst dabei verloren geht oder zerstört wird.
Im Gegensatz dazu wären das Schlachten der Kuh und der anschließende Verkauf des Fleisches keine Nutzung. Warum? Weil hier die Muttersache, also die Kuh, nicht erhalten bleibt, sondern durch den Prozess des Schlachtens untergeht. Gleiches gilt für die Verarbeitung oder den Verbrauch einer Sache – in diesen Fällen handelt es sich nicht um eine Nutzung im Sinne von § 100 BGB.
Ein weiteres Beispiel: Wenn jemand ein Auto vermietet, entsteht dem Vermieter ein Gebrauchsvorteil, nämlich die Mietzahlung. Auch dies stellt eine Nutzung dar, da das Auto als Muttersache erhalten bleibt und lediglich Vorteile aus seiner Nutzung gezogen werden. Der entscheidende Punkt ist immer, dass die Sache selbst weiterhin existiert und nur ihre Erträge oder Vorteile genutzt werden.
Kurz: Nutzungen sind die Früchte des Gebrauchs.
Nutzung, § 100 BGB: Früchte des Gebrauchs; Ertrag oder Gebrauchsvorteil; Muttersache muss erhalten bleiben; z.B. Milch und Kalb der Kuh, nicht aber Fleisch der Kuh
- Verbrauch, Veräußerung, Verarbeitung: z.B. nicht Schlachten der Kuh
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Ziad T.
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