Logo

Objektive Strafbarkeitsbedingung

Objektive Strafbarkeitsbedingung
Aktualisiert vor 29 Tagen

Was versteht man unter einer objektiven Strafbarkeitsbedingung?

Eine objektive Strafbarkeitsbedingung ist eine Bedingung, die unabhängig vom subjektiven Tatbestand und der Schuld des Täters vorliegen muss, damit eine Tat strafbar ist.

Das bedeutet: Bei bestimmten Delikten reicht es nicht aus, dass der Täter den objektiven und subjektiven Tatbestand erfüllt und schuldhaft handelt. Es muss zusätzlich ein äußerer Umstand eintreten, auf den sich der Vorsatz des Täters aber gerade nicht beziehen muss.

Ein klassisches Beispiel ist der Tod eines Menschen bei der Beteiligung an einer Schlägerei gemäß § 231 StGB. Hier macht sich der Täter nur strafbar, wenn durch die Schlägerei tatsächlich jemand stirbt oder eine schwere Körperverletzung erleidet. Der Täter muss diesen Erfolg aber weder gewollt noch vorhergesehen haben – es handelt sich eben um eine objektive Bedingung, die außerhalb von Vorsatz und Schuld liegt.

Für die Klausur solltest du dir merken: Die objektive Strafbarkeitsbedingung prüfst du im Tatbestand als eigenen Prüfungspunkt nach dem subjektiven Tatbestand.

Die objektive Strafbarkeitsbedingung ist also ein vom Vorsatz unabhängiger äußerer Umstand, der zusätzlich eintreten muss, damit die Tat strafbar wird.

Merke

Objektive Strafbarkeitsbedingung: Bedingung, die unabhängig vom subjektiven Tatbestand und der Schuld des Täters vorliegen muss, damit eine Tat strafbar ist; z.B. Tod eines Menschen bei Beteiligung an einer Schlägerei gem. § 231 StGB

  • Im Tatbestand als eigenen Prüfungspunkt nach subjektivem Tatbestand prüfen

Teste dein Wissen

Frage 1/2

T beteiligt sich an einer Schlägerei, bei der sein bester Freund O ums Leben kommt. T hat den Tod nicht verursacht und nicht gewollt. Welche der folgenden Aussagen ist korrekt?

Die Tat ist strafbar wegen Beteiligung an einer Schlägerei.
Die Beteiligung an einer Schlägerei ist immer strafbar.
T ist nicht strafbar, da er den Tod des O nicht wollte.
T ist nicht strafbar, da er den Tod des O nicht verursacht hat.
Logo

Deine Lernplattform für mehr Verständnis im Jurastudium

4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen

Lerne mit weiteren Inhalten aus dem Strafrecht und zum Thema Strafrechtliches Allgemeinwissen.
Erlebe eine neue Lernerfahrung mit kompakten, verlinkten Inhalten in einer interaktiven Plattform.
Spare wertvolle Zeit
mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & Öffentlichen Recht
Entwickle Systemverständnis
durch interaktive Verlinkungen zwischen allen Themen
Trainiere effizient die Anwendung
mit Multiple-Choice-Fallfragen und Fallbeispielen
Lerne auch unterwegs
mit nahtlosem Wechsel zwischen allen Geräten

Das sagen unsere Nutzer

Die Struktur, das Design und der Inhalt der App sind hervorragend. Während meiner Recherche habe ich viele juristische Seiten besucht und sogar einen Kurs bei Jura Academy absolviert. Ehrlich gesagt gefällt mir deine Seite am besten.

Ziad T.

Jurastudent

Z
Lernkarten
2.000+
Nutzer
1.000+
Übungsfragen
2.800+