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Produzentenhaftung
Produzentenhaftung
Aktualisiert vor 8 Tagen
Welche Ansprüche können einem Käufer gegen den Hersteller einer Sache zustehen?
Merke
Produzentenhaftung
- Haftung aus § 823 I BGB
- Haftung aus § 1 I ProdHaftG
- Neben §§ 823 ff. BGB anwendbar
- Verschuldensunabhängig: Gefährdungshaftung
- Im Rahmen der Kausalität nur Äquivalenztheorie, da Zweck des § 1 I ProdHaftG gerade auch Haftung für unvorhergesehene Schäden
Welche Pflichten treffen den Hersteller einer Sache?
Merke
Verkehrssicherungspflichten des Herstellers einer Sache (z.B. „Mineralwasserflasche-“, „Hühnerpest-“, „Honda-“, „Milupa“-Fälle)
- Konstruktion: z.B. Planung
- Fabrikation: z.B. Fertigung
- Instruktion: z.B. Handbuch
- Marktbeobachtung: z.B. Rückruf kompletter Charge, wenn alle betroffen
- Bei Konstruktion und Fabrikation Beweislastumkehr im Rahmen der Rechtswidrigkeit und Schuld, da so weit in Sphäre des Herstellers, dass Käufer keinen Einblick („Ausreißerbeweis“ möglich); vgl. „Hühnerpest-Entscheidung“
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Ziad T.
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