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Rechtfertigungsgründe

RechtswidrigkeitRechtfertigungsgrundRechtfertigungsgründePrinzip des überwiegenden InteressesPrinzip des mangelnden Interesses
Aktualisiert vor 11 Tagen

Was versteht man unter einem Rechtfertigungsgrund?

Merke

Rechtfertigungsgrund: Besondere Umstände, unter denen die Rechtsordnung eine normalerweise strafbare Handlung ausnahmsweise erlaubt (rechtfertigt)

  • Rechtswidrigkeit durch Tatbestandsmäßigkeit indiziert: Vermutet, dass eine Handlung, die den Tatbestand einer Straftat erfüllt, auch rechtswidrig ist, sofern keine Rechtfertigungsgründe vorliegen
  • Aber keine Rechtswidrigkeit wenn Rechtfertigungsgrund
  • Formulierungsbeispiel, wenn unproblematisch: „Die Rechtswidrigkeit wird durch die Tatbestandsmäßigkeit indiziert. Rechtfertigungsgründe sind nicht ersichtlich. [A] handelte rechtswidrig.

Nach welchen Prinzipien werden bestimmte Verhaltensweisen gerechtfertigt?

Merke

Rechtfertigungsgründe im Überblick

  • Prinzip des überwiegenden Interesses: Abwägung ergibt, dass von mehreren kollidierenden Rechtsgütern das geschützte Rechtsgut überwiegt
    • z.B. Notwehr, § 32 StGB
    • z.B. rechtfertigender Notstand, § 34 StGB
    • z.B. defensiver Notstand, § 228 BGB
    • z.B. aggressiver Notstand, § 904 BGB
    • z.B. rechtfertigende Pflichtenkollision
  • Prinzip des mangelnden Interesses: Betroffener hat kein Interesse an Schutz des Rechtsguts, in das eingegriffen wird
    • z.B. Einwilligung, § 228 StGB
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