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Rechtfertigungsgründe
RechtfertigungsgründeRechtfertigungsgrund
Aktualisiert vor 8 Tagen
Unter welchen Voraussetzungen ist eine Rechtsgutsverletzung i.S.d.§ 823 I BGB ausnahmsweise nicht rechtswidrig?
Merke
Rechtfertigungsgründe
- Einwilligung: Insb. im Verhältnis zwischen Arzt und Patient
- Notwehr, § 227 BGB: Entspricht vollständig Notwehr im Strafrecht, § 32 StGB
- Defensiver Notstand, § 228 BGB: Einwirkung auf Sachen durch die Gefahr droht
- Schaden darf nicht außer Verhältnis zur Gefahr stehen (geringe Anforderungen)
- Aggressiver Notstand, § 904 BGB: Einwirkung auf Sachen bei Gefahr aus anderer Gefahrenquelle (z.B. Latte aus Zaun gebrochen, um Hund abzuwehren)
- Drohender Schaden muss ggü. verursachtem Schaden unverhältnismäßig groß sein
- Allgemeines Selbsthilferecht, § 229 BGB: Zur Sicherung eines Anspruchs
- Besitzkehr, § 859 II, III BGB
- Besondere Selbsthilferechte, §§ 562b, 581 II, 592, 910, 962 BGB
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Ziad T.
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