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Rechtsbehelf
RechtsbehelfRechtsmittelSuspensiveffektDevolutiveffekt
Aktualisiert vor etwa 12 Stunden
Was versteht man unter Rechtsbehelf und Rechtsmittel? Was versteht man unter Suspensiveffekt und Devolutiveffekt?
Merke
Rechtsbehelf: Mittel der Rechtsordnung, um behördliche oder gerichtliche Entscheidungen anzugreifen; unterschieden werden Rechtsmittel und sonstige Rechtsbehelfe
- Rechtsmittel: Zeichnet sich durch Suspensiveffekt und Devolutiveffekt aus; Effekte treten ein, wenn statthaft und rechtzeitig eingelegt (ohne Rücksicht auf sonstige Zulässigkeit und Begründetheit)
- Beispiel: Anfechtungsklage gegen Verwaltungsakt, Berufung, Revision
- Suspensiveffekt (lat.: „suspendere“, dt.: „aufschieben“): Hinausschieben formeller Rechtskraft einer Entscheidung; dadurch nicht vollstreckungsfähig, d.h. Einlegung eines Rechtsmittels verhindert vorläufige Vollziehung bis zur Entscheidung über den Rechtsbehelf
- Devolutiveffekt (lat.: „devolvere“, dt.: „fortwälzen“): Sache geht zur Entscheidung an höhere Instanz („iudex ad quem“), z.B. vom Amtsgericht zum Landgericht
- Sonstige Rechtsbehelfe: Wenn kein Suspensiveffekt oder kein Devolutiveffekt;
- Beispiel: Einspruch gegen Versäumnisurteil gem. §§ 330 ff. ZPO (kein Devolutiveffekt, da Prozessgericht derselben Instanz darüber entscheidet); Widerspruch gegen Verwaltungsakt gem. §§ 68 ff. VwGO (kein Devolutiveffekt, da die Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat, darüber entscheidet)
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