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Rechtskraft
Rechtskraft
Aktualisiert vor 7 Tagen
Was versteht man unter Rechtskraft?
Merke
Rechtskraft: Gerichtliches Urteil endgültig und bindend
- Formelle Rechtskraft: Unanfechtbarkeit, Entscheidung nicht mehr mit Rechtsmittel angreifbar aufgrund abgelaufener Rechtsmittelfrist
- Materielle Rechtskraft: Unabänderlichkeit und Verbindlichkeit eines rechtskräftigen Strafurteils hinsichtlich der abgeurteilten Tat; setzt formelle Rechtskraft voraus
- Verbrauch der Strafklage: Mit materieller Rechtskraft besteht für selbe prozessuale Tat ein Verfahrenshindernis
- Prozessgrundrecht nicht erneut strafrechtlich belangt zu werden: Grundsatz „ne bis in idem“, § 103 III GG
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Ziad T.
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