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Rechtskraft

Rechtskraft
Aktualisiert vor 7 Tagen

Was versteht man unter Rechtskraft?

Merke

Rechtskraft: Gerichtliches Urteil endgültig und bindend

  • Formelle Rechtskraft: Unanfechtbarkeit, Entscheidung nicht mehr mit Rechtsmittel angreifbar aufgrund abgelaufener Rechtsmittelfrist
  • Materielle Rechtskraft: Unabänderlichkeit und Verbindlichkeit eines rechtskräftigen Strafurteils hinsichtlich der abgeurteilten Tat; setzt formelle Rechtskraft voraus
    • Verbrauch der Strafklage: Mit materieller Rechtskraft besteht für selbe prozessuale Tat ein Verfahrenshindernis
    • Prozessgrundrecht nicht erneut strafrechtlich belangt zu werden: Grundsatzne bis in idem“, § 103 III GG
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Ziad T.

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