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Rechtskraft
Rechtskraft
Aktualisiert vor etwa 1 Monat
Was versteht man unter Rechtskraft?
Merke
Rechtskraft: Gerichtliches Urteil endgültig und bindend
- Formelle Rechtskraft: Unanfechtbarkeit, Entscheidung nicht mehr mit Rechtsmittel angreifbar aufgrund abgelaufener Rechtsmittelfrist
- Materielle Rechtskraft: Unabänderlichkeit und Verbindlichkeit eines rechtskräftigen Strafurteils hinsichtlich der abgeurteilten Tat; setzt formelle Rechtskraft voraus
- Verbrauch der Strafklage: Mit materieller Rechtskraft besteht für selbe prozessuale Tat ein Verfahrenshindernis
- Prozessgrundrecht nicht erneut strafrechtlich belangt zu werden: Grundsatz „ne bis in idem“, § 103 III GG
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Frage 1/1
T wurde wegen Diebstahls zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist erwägt Staatsanwalt S, wegen desselben Diebstahls erneut Anklage zu erheben. Welche Aussagen sind richtig?
Es liegt materielle Rechtskraft vor.
Der Strafklageverbrauch steht einer neuen Anklage entgegen.
S kann wegen derselben Tat erneut Anklage erheben.
Das Verbot „ne bis in idem" gem. § 103 Abs. 3 GG greift.
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Ziad T.
Jurastudent
Z
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