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Rechtsstaatsprinzip: Bestimmtheitsgebot
Was versteht man unter dem Bestimmtheitsgebot?
Das Bestimmtheitsgebot ist ein Ausdruck des Rechtsstaatsprinzips und verlangt, dass staatliche Normen so gefasst sind, dass sie für die Betroffenen verständlich und vorhersehbar sind. Es umfasst zwei wesentliche Aspekte: die Normenklarheit und die Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung.
Die Normenklarheit bedeutet, dass ein Gesetz hinreichend bestimmt gefasst sein muss. Das heißt allerdings nicht, dass jedes Gesetz bis ins letzte Detail selbsterklärend sein muss. Gesetze sind naturgemäß auslegungsbedürftig, und es genügt, dass ihre Bedeutung durch die Rechtsprechung konkretisierbar ist. Ein Gesetz, das etwa einen unbestimmten Rechtsbegriff wie „öffentliche Sicherheit" verwendet, verstößt also nicht schon deshalb gegen das Bestimmtheitsgebot, solange die Gerichte diesen Begriff durch ihre Spruchpraxis mit hinreichend klaren Konturen versehen können.
Aus der Normenklarheit ergeben sich drei wichtige Folgen. Der Normadressat, insbesondere der Bürger, kann sein Verhalten auf die gesetzliche Regelung einstellen. Wer weiß, was erlaubt und was verboten ist, kann sich daran orientieren und die Konsequenzen seines Handelns abschätzen. Weiterhin wird der Gesetzesvollzug der Exekutive durch hinreichend bestimmte Normen begrenzt und gesteuert. Die Verwaltung kann nicht nach Belieben handeln, sondern ist an den klar erkennbaren Inhalt des Gesetzes gebunden. Schließlich kann die Judikative nur dann wirksam kontrollieren, ob Exekutive und Legislative rechtmäßig gehandelt haben, wenn die zugrunde liegenden Normen einen hinreichend bestimmten Prüfungsmaßstab liefern.
Neben der Normenklarheit verlangt das Bestimmtheitsgebot auch die Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung. Der Gesetzgeber darf keine Regelungen schaffen, die sich gegenseitig widersprechen und den Normadressaten dadurch in eine Lage versetzen, in der er nicht mehr erkennen kann, welche Pflichten ihn treffen.
Das Bestimmtheitsgebot verlangt also hinreichend klare und widerspruchsfreie Normen, damit Bürger ihr Verhalten daran ausrichten können, die Exekutive gebunden ist und die Judikative wirksam kontrollieren kann.
Bestimmtheitsgebot
- Normenklarheit: Gesetz muss hinreichend bestimmt gefasst sein; Gesetze sind aber auslegungsbedürftig, ausreichend ist, dass die Bedeutung durch Rechtsprechung konkretisierbar ist
- Normadressat (insb. Bürger) kann Verhalten darauf einstellen
- Gesetzesvollzug der Exekutive begrenzt und gesteuert
- Judikative kann wirksam kontrollieren
- Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung
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