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Rechtsstaatsprinzip: Staatshaftung
Grundsatz der StaatshaftungStaatshaftung
Aktualisiert vor 10 Tagen
Können Bürger vom Staat Ersatz verlangen, wenn sie durch den Staat geschädigt werden?
Merke
Grundsatz der Staatshaftung: Einzelner kann für schädigende Handlung des Staates Ersatz verlangen
- Konkretisiert in Staatshaftungsrecht: z.B. Art. 34 GG i.V.m. 839 BGB oder Art. 14 III GG
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Frage 1/1
Beamter B verweigert Bürger C rechtswidrig eine Genehmigung, wodurch C wirtschaftlichen Schaden erleidet. Welche Aussagen sind korrekt?
C kann ggf. Schadensersatz vom Staat verlangen, wenn eine Amtspflicht verletzt wurde.
Der Staat haftet nur für vorsätzlich rechtswidriges Handeln seiner Beamten.
Der Staat haftet nicht für Amtspflichtverletzungen.
C muss sich an B wenden.
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Ziad T.
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