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Rechtssubjekt
Was versteht man unter einem Rechtssubjekt?
Ein Rechtssubjekt ist der Träger von Rechten und Pflichten, also eine Einheit, die nach dem Gesetz rechtsfähig ist. Das deutsche Recht unterscheidet hierbei zwischen natürlichen Personen und juristischen Personen.
Natürliche Personen sind alle Menschen, unabhängig von Alter, Geschlecht oder anderen Eigenschaften. Schon ein neugeborenes Kind ist eine natürliche Person und damit ein Rechtssubjekt. Ein Beispiel: Wenn du als Mensch ein Haustier besitzt, wie etwa einen Hund, bist du als natürliche Person dessen Eigentümer. Der Hund hingegen ist kein Rechtssubjekt, sondern ein Rechtsobjekt, weil er keine eigenen Rechte und Pflichten haben kann.
Juristische Personen hingegen sind keine Menschen, sondern rechtliche Konstruktionen, die von der Rechtsordnung als rechtsfähig anerkannt werden. Dabei handelt es sich um Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, die selbstständig Rechte und Pflichten haben können. Ein Beispiel für eine juristische Person ist eine GmbH. Die GmbH kann als Rechtssubjekt etwa Eigentümerin eines Firmenwagens sein oder Verträge abschließen. Auch Körperschaften wie Vereine oder Aktiengesellschaften sowie Stiftungen fallen in diese Kategorie.
Zusammengefasst bedeutet das: Jeder Mensch ist ein Rechtssubjekt, ebenso wie bestimmte Organisationen oder Vermögensmassen, die vom Gesetz als rechtsfähig anerkannt werden. Wichtig ist, dass nur Rechtssubjekte Träger von Rechten und Pflichten sein können.
Rechtssubjekt: Träger von Rechten und Pflichten; alle rechtsfähigen Personen und Organisationen (natürliche und juristische Personen; z.B. Mensch als natürliche Person (Rechtssubjekt) kann Eigentümer eines Hundes (Rechtsobjekt) sein
- Natürliche Personen: Menschen
- Juristische Personen: Rechtsfähige Personenvereinigungen (insb. Körperschaften) und Vermögensmassen
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