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Rechtswidrigkeit und Schuld
Aktualisiert vor 9 Tagen
Muss man bei jedem Delikt neu die Rechtswidrigkeit und Schuld feststellen, wenn dort keine Probleme liegen?
Merke
Rechtswidrigkeit und Schuld
Die Prüfungspunkte Rechtswidrigkeit und Schuld müssen pro Person und Tatkomplex nur einmal geprüft werden, sie können dann bei nachfolgend geprüften Delikten einfach im Prüfungsschema ausgelassen werden, sofern sich keine Besonderheiten (z.B. Irrtümer) ergeben
Maximalen Platzersparnis: Wenn sich in der Rechtswidrigkeit und in der Schuld keinerlei Probleme ergeben, können beide Prüfungspunkte (insb. im fortgeschrittenen Studium und zur Vermeidung von Wiederholungen nachfolgenden Beteiligten) sogar zusammengefasst werden unter der Überschrift „Rechtswidrigkeit und Schuld“
- Formulierungsbeispiel: „Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe sind nicht ersichtlich. [A] handelte rechtswidrig und schuldhaft.“
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Ziad T.
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