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Sachbeschädigung, § 303 I StGB

SachbeschädigungBeschädigungZerstörungBrauchbarkeitsminderung
Aktualisiert vor 12 Tagen

Was versteht man unter Sachbeschädigung?

Merke

Sachbeschädigung, § 303 I StGB: Beschädigung oder Zerstörung einer fremden Sache

  • Beispiel: z.B. Täter zerkratzt den Lack eines Autos
  • Schutzzweck: Eigentum

Was sind die Voraussetzungen der Sachbeschädigung?

Merke

Voraussetzungen der Sachbeschädigung

  1. Fremde Sache
  2. Beschädigung oder Zerstörung
    • Beschädigung: Durch körperliche Einwirkung Unversehrtheit mehr als unerheblich beeinträchtigt
      • Auch durch Brauchbarkeitsminderung
      • Auch durch Veränderung des Erscheinungsbilds
    • Zerstörung: Durch körperliche Einwirkung in Existenz so wesentlich beschädigt, dass bestimmungsgemäße Brauchbarkeit völlig verloren
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Wie verhält es sich, wenn die Sache nicht in der Substanz verletzt, aber in der Brauchbarkeit gemindert wird?

Merke

Beschädigung auch durch Brauchbarkeitsminderung (wenn Substanz nicht verletzt)

  • Beispiel: z.B. Täter schmiert Klebstoff auf die Türschlösser eines Hauses, sodass diese nicht mehr benutzt werden können
  • Umstritten, ob Beschädigung allein durch Brauchbarkeitsminderung
    • Substanzverletzungstheorie: Nur Substanzverletzungen entsprechen Wortsinn der Beschädigung
      • Strafbarkeitslücken, z.B. bei Trennung zusammengesetzter Sachen
    • Zustandsveränderungstheorie: Jede Veränderung, die dem Eigentümerinteresse zuwiderläuft
      • Verunstalten schränkt Nutzen nicht ein; Wortsinn überdehnt; dafür gibt es extra § 303 II
    • h.M.: Substanzverletzungen und Einwirkungen, die Verwendungsfähigkeit mehr als unerheblich beeinträchtigen (auch vorübergehende)
      • Zweck ist Verhinderung der Substanz- und Gebrauchswertminderung für Eigentümer

Wie verhält es sich, wenn die Sache nicht in der Substanz verletzt, aber in ihrem Erscheinungsbild verändert wird?

Merke

Ausreichend auch Veränderung des Erscheinungsbilds („Graffiti-Paragraph“), § 303 II StGB

  • Beispiel: z.B. Täter sprüht Graffiti auf die Fassade eines Gebäudes
  • Nicht, wenn Nur geringfügige Veränderung: z.B. lose Verbindung
  • Nicht Veränderungen, die binnen kurzer Zeit von selbst vergehen oder entfernt werden können: z.B. Verhüllung, Plakatierung mit ablösbaren Klebestreifen, Kreide, Wasserfarbe

Gibt es bei der Sachbeschädigung spezielle Prozessvoraussetzungen?

Merke

Erfordernis des Strafantrags, § 303c StGB: Relatives Antragsdelikt

  • Als Strafprozessvoraussetzung am Schluss im Prüfungsschema prüfen (nach der Schuld)
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Ziad T.

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