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Sachenrecht
Was regelt das Sachenrecht? Gelten für bewegliche und unbewegliche Sachen die gleichen Regeln?
Das Sachenrecht ist in den §§ 854-1296 BGB geregelt und erfasst die rechtlichen Beziehungen zwischen Personen und Sachen. Damit unterscheidet es sich grundlegend vom Schuldrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Personen untereinander regelt.
Innerhalb des Sachenrechts lassen sich drei Bereiche unterscheiden. Das allgemeine Sachenrecht enthält Regelungen, die gleichermaßen für bewegliche und unbewegliche Sachen gelten, etwa die Vorschriften über Besitz und Eigentum. Das Mobiliarsachenrecht umfasst demgegenüber Spezialregelungen für bewegliche Sachen, beispielsweise die Übereignung gemäß § 929 S. 1 BGB. Das Immobiliarsachenrecht schließlich enthält Spezialregelungen für unbewegliche Sachen, wie etwa die Übereignung gemäß §§ 873 Abs. 1, 925 BGB.
Sachenrecht, §§ 854-1296 BGB: Regelt rechtliche Beziehungen zwischen Personen und Sachen
- Schuldrecht: Regelt rechtliche Beziehungen zwischen Personen
- Allgemeines Sachenrecht: Regelungen, die gleichermaßen für bewegliche und unbewegliche Sachen gelten, z.B. über Besitz und Eigentum
- Mobiliarsachenrecht: Spezialregelungen für bewegliche Sachen, z.B. Übereignung gem. § 929 1 BGB
- Immobiliarsachenrecht: Spezialregelungen für unbewegliche Sachen, z.B. Übereignung gem. §§ 873 I, 925 BGB
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