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Schaden
Was versteht man unter dem Begriff „Schaden“?
Im Alltag hat fast jeder schon einmal von einem Schaden gesprochen – sei es ein Kratzer am Auto nach einem Unfall oder ein finanzieller Verlust durch ein Missgeschick. Doch was genau versteht das Gesetz darunter?
Der Schaden wird als unfreiwilliges Vermögensopfer definiert. Man geht hierbei zunächst von einem natürlichen Schadensbegriff aus, der unter Umständen normativen Korrekturen unterliegt. Der natürliche Schadensbegriff bezeichnet die unfreiwillige Einbuße an geschützten Rechtsgütern. Das klingt kompliziert, ist aber im Kern einfach: Es geht schlicht darum, dass dir etwas unfreiwillig weggenommen oder beschädigt wird, ob physisch, wie bei einem zerstörten Gegenstand, oder immateriell, wie bei einem Verletzungserfolg. Normative Korrekturen kommen ins Spiel, wenn rechtliche Wertungen bestimmte Schäden entweder anders bewerten oder sogar ganz ausschließen, obwohl sie nach natürlichem Verständnis vorliegen würden. Ein Beispiel wären Regeln, die festlegen, wer in welchem Umfang für einen Schaden haftet, etwa in den Fällen eines Mitverschuldens oder bei der sog. Vorteilsanrechnung.
Einen genauen Blick auf die rechtlichen Folgen wirft das Schadensrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch, insbesondere in den §§ 249 ff. BGB. Dabei wird geregelt, wie ein konkreter Schaden ausgeglichen, also „ersetzt“, werden kann. Der Grundsatz ist, dass der Zustand wiederhergestellt werden soll, der ohne das schädigende Ereignis bestehen würde. Dieses Prinzip kann durch Geldleistungen oder durch Wiederherstellung in natura erfüllt werden.
Präge dir ein, dass der Schaden die unfreiwillige Einbuße an rechtlich geschützten Gütern meint.
Schaden: Unfreiwilliges Vermögensopfer
- Natürlicher Schadensbegriff: Unfreiwillige Einbuße rechtlich geschützter Güter
- Kann normativen Korrekturen unterliegen
- Vgl. Inhalt von Schadensersatzansprüchen, §§ 249 ff. BGB
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