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Schadensersatz wegen der Verletzung vorvertraglicher Pflichten (c.i.c.), §§ 280 I, 311 II, 241 II BGB

Schadensersatz wegen der Verletzung vorvertraglicher Pflichten
Aktualisiert vor 7 Tagen

In welchen typischen Fällen besteht ein Schadensersatzanspruch aus c.i.c.?

Merke

Schadensersatz wegen der Verletzung vorvertraglicher Pflichten (c.i.c.), §§ 280 I, 311 II, 241 II BGB: Meist gerichtet auf negatives Interesse / Vertrauensschaden

  • z.B. Verletzung von Aufklärungspflicht kausal für Vertragsschluss, daher gem. § 249 I BGB zu stellen, als ob Vertrag nicht geschlossen worden wäre
    • Vertragsaufhebung
  • z.B. treuwidriger Abbruch von Vertragsverhandlungen („qualifiziertes Vertrauen“)
    • Besonderes Vertrauen auf Zustandekommen des Vertrages erweckt worden ist und der Abbruch ohne triftigen Grund erfolgt
    • Verhandeln ohne Abschlusswillen: Partei möchte von Anfang an keinen Vertrag oder verhandelt weiter, nachdem sie schon entschieden hat, ihn nicht zu schließen
  • z.B. Verwendung unwirksamer AGB: Etwa starre Schönheitsreparaturklauseln im Mietvertrag
    • Aber wenn bei Vertragsschluss von Rspr. noch nicht beanstandet, kein Vertretenmüssen, § 280 I 2 BGB: Heute in Bezug auf Schönheitsreparaturklauseln nicht mehr vertretbar

In welchen relevanten Fällen wird der Schadensersatzanspruch aus c.i.c. von spezielleren Ansprüchen verdrängt?

Merke

Konkurrenzen

  • Arglistige Täuschung, § 123 I Alt. 1 BGB: Abschließende Sonderregel
    • Verdrängt c.i.c. wegen Vertragsschluss aufgrund arglistiger Täuschung, soweit Arglist (insb. Vorsatz) vorliegt
    • Aber bei fahrlässiger Täuschung c.i.c., §§ 280 I, 311 II, 241 II BGB

Kaufrechtliche Gewährleistung, §§ 434 ff. BGB: Abschließende Sonderregel

  • Verdrängt c.i.c. bei Fahrlässigkeit des Verkäufers
  • Aber bei Arglist des Verkäufers (Vorsatz) Anspruchskonkurrenz (beide Ansprüche nebeneinander durchsetzbar)

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Frage 1/1

Maler M soll das Haus des A streichen und sucht A auf, um einen Kostenvoranschlag zu machen und die Rahmenbedingungen des Vertrags zu besprechen. Beim Betreten des Grundstücks trampelt er unachtsam durch ein Blumenbeet und verursacht dabei einen Schaden i.h.v. 100€. Welche Schadensersatzanspruchsgrundlage ist einschlägig?

§ 280 I BGB
§§ 280 I, 311 II, 241 II BGB
§§ 280 I, III, 282, 311 II, 241 II BGB
§§ 311 II, 241 II BGB
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Ziad T.

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