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Schadensersatz wegen nachträglicher Unmöglichkeit, §§ 280 I, III, 283 BGB

Schadensersatz wegen nachträglicher Unmöglichkeit
Aktualisiert vor 8 Tagen

In welchen Fällen besteht ein Anspruch auf Schadensersatz wegen nachträglicher Unmöglichkeit?

Merke

Schadensersatz wegen nachträglicher Unmöglichkeit, §§ 280 I, III, 283 BGB: Schadensersatz statt der Leistung

  • Wenn die Pflichtverletzung in der Herbeiführung einer nachträglichen Unmöglichkeit gem. § 275 BGB besteht und der Schuldner diese zu vertreten hat

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Frage 1/1

Einzelhändler E mietet bei V für einen Tag einen Motorroller für eine besondere Verkaufsaktion. V lässt den Roller am Vorabend fahrlässig mit eingestecktem Zündchlüssel an der Straße stehen. Er wird gestohlen, V kann ihn nicht zur Verfügung stellen. E entgeht deshalb ein Gewinn i.H.v. 1.000€. Kann er vertraglichen Schadensersatz verlangen?

Nein, denn sein Anspruch auf Leistung ist gem. § 275 I BGB erloschen.
Ja, gem. § 280 I BGB.
Ja, gem. §§ 280 I, III, 283 BGB.
Nein, denn es liegt kein Vertretenmüssen der V vor.
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