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Schadensersatz

SchadensersatzSchadensersatzanspruchSchadensersatzansprüche
Aktualisiert vor 8 Tagen

Was versteht man unter Schadensersatz? Wie ist die Prüfung eines Schadensersatzanspruchs aufgebaut?

Ein Unfall im Straßenverkehr, ein zerbrochenes Handy oder ein nicht eingehaltenes Versprechen – in all diesen Fällen könnte das Thema Schadensersatz eine Rolle spielen. Doch was genau versteht man unter Schadensersatz und wie prüfen wir, ob und in welcher Höhe ein Anspruch darauf besteht?

Die Prüfung eines Schadensersatzanspruchs gliedert sich grundsätzlich in zwei zentrale Schritte: Das Bestehen des Anspruchs und dessen Umfang. Zunächst muss geprüft werden, ob der Anspruch überhaupt „dem Grunde nach“ besteht. Dafür sind die Voraussetzungen der jeweiligen Anspruchsgrundlage entscheidend. Zu den wichtigsten Schadensersatzansprüchen, die zumindest gedanklich immer angeprüft werden sollten, gehören der Schadensersatz wegen Pflichtverletzung in einem Schuldverhältnis nach den §§ 280 ff. BGB und die deliktischen Schadensersatzansprüche nach den §§ 823 ff. BGB. Daneben gibt es weitere Ansprüche, die in bestimmten Situationen relevant sind. Beispiele dafür sind der Ersatz des Vertrauensschadens nach einer Anfechtung gemäß § 122 BGB, die Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht nach § 179 BGB oder Schadensersatzansprüche im Rahmen des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses (EBV) nach den §§ 989, 990 BGB. Auch Sonderregelungen wie die Kfz-Haftung nach §§ 7, 18 StVG oder die Produzentenhaftung nach § 1 ProdHaftG können bedeutsam sein.

Der zweite Schritt bei der Prüfung betrifft den konkreten Inhalt und Umfang des bestehenden Schadensersatzanspruchs. Hier geht es darum, den Anspruch „der Höhe nach“ zu bewerten. Grundlage dafür sind die §§ 249 ff. BGB. Entscheidend ist, welche konkreten Schadenspositionen ersetzt werden müssen. Nach einem Verkehrsunfall könnten beispielsweise Reparaturkosten, Heilbehandlungskosten oder Verdienstausfall eine Rolle spielen. Ebenfalls könnten Nutzungsausfallschäden oder der merkantile Minderwert eines beschädigten Fahrzeugs zu ersetzen sein. Jede Schadensposition muss einzeln betrachtet und geprüft werden, ob sie kausal durch das schädigende Ereignis verursacht wurde.

Kurz gesagt: Schadensersatz bedeutet Ausgleich eines Schadens, wobei zunächst der Anspruch dem Grunde nach geprüft werden muss, bevor der konkrete Schaden der Höhe nach beurteilt wird.

Merke

Schadensersatz: Verpflichtung, einen verursachten Schaden auszugleichen durch Geldzahlung oder Naturalrestitution

  1. Bestehen des Schadensersatzanspruchs: Anspruch dem Grunde nach, also Voraussetzungen der Anspruchsgrundlage
    • Wichtigste Schadensersatzansprüche: Sollten (zumindest gedanklich) immer geprüft werden
      • Schadensersatz wegen Pflichtverletzung im Schuldverhältnis, §§ 280 ff. BGB
      • Deliktische Schadensersatzansprüche, §§ 823 ff. BGB
    • Weitere wichtige Schadensersatzansprüche: Sollten geprüft werden, wenn im Sachverhalt aufgeworfen (Liste nicht abschließend)
      • Ersatz des Vertrauensschadens nach Anfechtung, § 122 BGB
      • Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht, § 179 BGB
      • Schadensersatz wegen unredlichen Besitzes im EBV, §§ 989, 990 BGB
      • Haftung bei der Ausübung der elterlichen Sorge, § 1664 I BGB
      • Haftung des deliktischen Besitzers im EBV, § 992 BGB
      • Kfz-Haftung, §§ 7, 18 StVG
      • Produzentenhaftung, § 1 ProdHaftG
  2. Umfang des Schadensersatzanspruchs, §§ 249 ff. BGB: Anspruch der Höhe nach, insb. welche Schadenspositionen konkret zu ersetzen sind; z.B. nach Autounfall kommen Reparaturkosten, Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall, Nutzungsausfallschaden, merkantiler Minderwert am Fahrzeug usw. in Betracht und müssen einzeln geprüft werden
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