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Scherzerklärung, § 118 BGB
Ist eine Willenserklärung nichtig, wenn der Erklärer sie nicht ernst meint und denkt, der Empfänger werde dies bemerken?
Ist eine Willenserklärung wirksam, wenn der Erklärende sie nicht ernst meint? Genau das regelt die sogenannte Scherzerklärung nach § 118 BGB. Eine Scherzerklärung liegt vor, wenn jemand eine Erklärung ohne Ernst abgibt, aber gar nicht will, dass sie eine rechtliche Wirkung entfaltet, weil er davon ausgeht, dass der Empfänger den Scherz erkennt.
Stell dir vor, jemand sagt im Spaß zu einem Freund: „Ich verkaufe dir mein Auto für einen Euro!“, in der festen Überzeugung, dass der Freund dies als Scherz versteht. In einem solchen Fall fehlt der ernstliche Wille, eine Rechtsfolge herbeizuführen. Nach § 118 BGB ist die Willenserklärung dann nichtig, also von Anfang an unwirksam. Der Grund dafür ist, dass das Gesetz davon ausgeht, dass eine Willenserklärung nur dann Wirkung entfalten soll, wenn sie ernst gemeint ist.
Allerdings gibt es eine wichtige Grenze: Falls der Erklärende merkt, dass sein Gegenüber den Scherz nicht als solchen erkennt und die Erklärung ernst nimmt, muss er dies sofort klarstellen. Tut er das nicht, kann dies als Täuschung durch Unterlassen gewertet werden, was wiederum zur Anfechtbarkeit wegen arglistiger Täuschung kann.
Eine Scherzerklärung ist also nichtig nach § 118 BGB.
Scherzerklärung („Guter Scherz“): Erklärer will keinen rechtlichen Erfolg seiner Erklärung und hält dies für offenkundig; Erwartung, dass Mangel an Ernstlichkeit durch Empfänger erkannt wird (sonst geheimer Vorbehalt, § 116 BGB)
- Willenserklärung nichtig
- Erkennt Erklärer Irrtum des Empfängers, ist er verpflichtet zur Aufklärung, sonst Täuschung durch Unterlassen
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Die Clownin C bietet dem Griesgram G lachend an, für 10.000€ dessen wertvollen Sportwagen zu kaufen. Sie kann sich dabei nicht vorstellen, dass C sie mit ihrem Angebot ernst nimmt. Der hat aber keinen Sinn für Humor und geht von einem ernsten Angebot aus. Aus Höflichkeit sagt er der C, dass er ihr Angebot annehme. Dabei denkt er sich: „Als ob ich mit so einer Geschäfte machen würde. Dass ich ihr mein Auto verkaufe, kann sie vergessen.“ Jetzt merkt C, dass G sie ernst genommen hat. Sie sagt ernst: „Eigentlich war es nur ein Spaß, aber für 10.000€ nehme ich den schicken Wagen wirklich.“ Welche Aussagen sind richtig?
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