Logo

Schuldprinzip, Art. 1 I, 20 III GG

Schuldprinzip
Aktualisiert vor 7 Tagen

Kann jemand für eine Tat bestraft werden, für die ihn keine Schuld trifft?

Merke

Schuldprinzip, Art. 1 I, 20 III GG: Ergibt sich aus Menschenwürdegarantie, Art. 1 I GG, und Rechtsstaatsprinzip, Art. 20 III GG

  • Keine Strafe ohne Schuld (lat.: „nulla poena sine culpa“): Auferlegung von Strafe nur, wenn eigene Schuld, d.h. anknüpfend an eigenen Rechtsverstoß
  • Grundsatz der materiellen Wahrheit, da Richter von Schuld überzeugt sein muss

Teste dein Wissen

Frage 1/5

Der psychisch Kranke T erschießt während einer Psychose im Zustand der Schuldunfähigkeit seinen besten Freund O. Es wird festgestellt, dass er eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt, auch wenn er schuldunfähig ist. Welche Maßnahme könnte gegen ihn ergriffen werden?

T könnte eine Geldstrafe erhalten.
T könnte in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden.
T könnte zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden.
T könnte in Sicherungsverwahrung genommen werden.
Logo

Deine Lernplattform für mehr Verständnis im Jurastudium

4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen

Lerne mit weiteren Inhalten aus dem Strafrecht und zum Thema Strafrechtliches Allgemeinwissen.
Erlebe eine neue Lernerfahrung mit kompakten, verlinkten Inhalten in einer interaktiven Plattform.
Spare wertvolle Zeit
mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & Öffentlichen Recht
Entwickle Systemverständnis
durch interaktive Verlinkungen zwischen allen Themen
Trainiere effizient die Anwendung
mit Multiple-Choice-Fallfragen und Fallbeispielen
Lerne auch unterwegs
mit nahtlosem Wechsel zwischen allen Geräten

Das sagen unsere Nutzer

Die Struktur, das Design und der Inhalt der App sind hervorragend. Während meiner Recherche habe ich viele juristische Seiten besucht und sogar einen Kurs bei Jura Academy absolviert. Ehrlich gesagt gefällt mir deine Seite am besten.

Ziad T.

Jurastudent

Z
Lernkarten
2.000+
Nutzer
1.000+
Übungsfragen
2.800+