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Schuldprinzip, Art. 1 I, 20 III GG
Schuldprinzip
Aktualisiert vor 7 Tagen
Kann jemand für eine Tat bestraft werden, für die ihn keine Schuld trifft?
Merke
Schuldprinzip, Art. 1 I, 20 III GG: Ergibt sich aus Menschenwürdegarantie, Art. 1 I GG, und Rechtsstaatsprinzip, Art. 20 III GG
- Keine Strafe ohne Schuld (lat.: „nulla poena sine culpa“): Auferlegung von Strafe nur, wenn eigene Schuld, d.h. anknüpfend an eigenen Rechtsverstoß
- Grundsatz der materiellen Wahrheit, da Richter von Schuld überzeugt sein muss
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Frage 1/5
Der psychisch Kranke T erschießt während einer Psychose im Zustand der Schuldunfähigkeit seinen besten Freund O. Es wird festgestellt, dass er eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt, auch wenn er schuldunfähig ist. Welche Maßnahme könnte gegen ihn ergriffen werden?
T könnte eine Geldstrafe erhalten.
T könnte in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden.
T könnte zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden.
T könnte in Sicherungsverwahrung genommen werden.
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Ziad T.
Jurastudent
Z
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