- Zivilrecht
- Schuldrecht Allgemeiner Teil
- Das Schuldverhältnis
Schuldrecht
Was versteht man unter dem Schuldrecht?
Das Schuldrecht ist ein zentraler Bestandteil des Zivilrechts und regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Gläubigern und Schuldnern.
Das Schuldrecht umfasst viele verschiedene Vertragsarten, etwa den Kaufvertrag, den Mietvertrag, den Werkvertrag oder den Darlehensvertrag. Neben vertraglichen Schuldverhältnissen gibt es aber auch gesetzliche Schuldverhältnisse, die ohne eine vertragliche Vereinbarung entstehen, zum Beispiel durch unerlaubte Handlungen oder ungerechtfertigte Bereicherung.
Kurz gesagt: Das Schuldrecht regelt, wer wem was schuldet und welche Rechte und Pflichten daraus entstehen.
Schuldrecht: Recht der Schuldverhältnisse, regelt Beziehungen zwischen Gläubigern und Schuldnern
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