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Schwere Körperverletzung, § 226 StGB
Was versteht man unter schwerer Körperverletzung?
Die schwere Körperverletzung nach § 226 StGB liegt vor, wenn eine Körperverletzung beim Opfer eine schwere Folge verursacht, etwa den Verlust eines wichtigen Körperteils oder eine erhebliche dauerhafte Entstellung. Es handelt sich dabei um eine Erfolgsqualifikation der Körperverletzung.
Ein Beispiel: Der Täter quetscht dem Opfer die Hoden mit einer Zange, was zur Unfruchtbarkeit führt. Hier liegt die schwere Folge in dem dauerhaften Verlust der Fortpflanzungsfähigkeit, der über eine gewöhnliche Körperverletzung weit hinausgeht.
Die schwere Körperverletzung gemäß § 226 StGB ist eine Erfolgsqualifikation, die eine Körperverletzung mit einer besonders schweren gesundheitlichen Folge wie dem Verlust eines wichtigen Körperteils verknüpft.
Schwere Körperverletzung, § 226 StGB: Körperverletzung, die beim Opfer eine schwere Folge wie den Verlust eines wichtigen Körperteils oder eine erhebliche dauerhafte Entstellung zur Folge hat
- Erfolgsqualifikation der Körperverletzung
- Beispiel: z.B. Täter quetscht dem Opfer die Hoden mit einer Zange, was zur Unfruchtbarkeit führt
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