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Schwere Körperverletzung, § 226 StGB

Schwere Körperverletzung
Aktualisiert vor 9 Tagen

Was versteht man unter schwerer Körperverletzung?

Merke

Schwere Körperverletzung, § 226 StGB: Körperverletzung, die beim Opfer eine schwere Folge wie den Verlust eines wichtigen Körperteils oder eine erhebliche dauerhafte Entstellung zur Folge hat

  • Erfolgsqualifikation der Körperverletzung
  • Beispiel: z.B. Täter quetscht dem Opfer die Hoden mit einer Zange, was zur Unfruchtbarkeit führt

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Frage 1/3

T verletzt O schwer mit dem Ziel, ihm die Fortpflanzungsfähigkeit zu nehmen. Die Verletzung führt jedoch nicht zum Verlust der Fortpflanzungsfähigkeit. Welche Aussagen treffen zu?

T hat einen strafbaren Versuch der Erfolgsqualifikation begangen, da das Grunddelikt strafbar ist.
Eine schwere Körperverletzung ist nicht verwirklicht, weil der beabsichtigte Erfolg nicht eingetreten ist.
Der Versuch der Erfolgsqualifikation ist nicht strafbar.
Der Versuch, die Fortpflanzungsfähigkeit zu nehmen, ist straflos, da der Erfolg nicht eingetreten ist.
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Ziad T.

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