Logo

Selbsthilfe des Besitzers / Gewaltrechte, § 859 BGB

SelbsthilfeSelbsthilferechteGewaltrechteBesitzwehrBesitzkehr
Aktualisiert vor 12 Tagen

Wie kann sich der Besitzer wehren, wenn gegen ihn verbotene Eigenmacht ausgeübt wird (z.B. ein Dieb versucht Handtasche wegzureißen)?

Merke

Besitzwehr, § 859 I BGB: Erweiterung der Selbsthilferechte gem. §§ 227 ff. BGB (insb. Notwehr) ohne Erfordernis, dass obrigkeitliche Hilfe nicht rechtzeitig zu erlangen

  • Recht bestehenden Besitz zu verteidigen
  • Voraussetzungen
    1. Besitzentziehung / Besitzstörung durch verbotene Eigenmacht, § 858 BGB, die noch nicht abgeschlossen
    2. Nichtüberschreitung der Erforderlichkeit der Gewaltanwendung (Gedanke des § 230 I BGB): Kein milderes Mittel
  • Nach Überschreitung zeitlicher Grenzen: Nur noch Besitzschutzklage aus § 862 BGB (gerichtliche Durchsetzung)

Wie kann sich der Besitzer wehren, wenn gegen ihn verbotene Eigenmacht ausgeübt wurde (z.B. ein Dieb hat Handtasche weggerissen)?

Merke

Besitzkehr, § 859 II, III BGB

  • Recht dem Täter die Sache wieder abzunehmen
  • Voraussetzungen
    1. Besitzentziehung / Besitzstörung durch verbotene Eigenmacht, § 858 BGB
    2. Unmittelbare zeitliche Nähe der Selbsthilfehandlung
      • Bei beweglichen Sachen, § 859 II BGB: Auf frischer Tat betroffen oder nach Tat verfolgt (Nacheile)
      • Bei unbeweglichen Sachen, § 859 III BGB: Sofortige Wiederbeschaffung des Besitzes (so schnell wie möglich nach objektivem Maßstab ohne Rücksicht auf Kenntnis)
  • Nach Überschreitung zeitlicher Grenzen: Nur noch Besitzschutzklage aus § 861 BGB (gerichtliche Durchsetzung)
Logo -

Lerne Jura kompakt, verlinkt und interaktiv

Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht online lernen
Tausende interaktive Verknüpfungen zwischen den Inhalten für smartes Lernen
Multiple-Choice-Fallfragen zum Anwendungstraining
Persönlicher Lernfortschritt mit Statistik

Können Besitzwehr und Besitzkehr auch eingesetzt werden, wenn der Störer wechselt (z.B. Dieb wirft gestohlene Handtasche seinem Mittäter zu)?

Merke
  • Selbsthilferechte auch gegen fehlerhaft besitzenden Rechtsnachfolger, § 859 IV BGB

Darf bei der Besitzdienerschaft nur der Besitzer Besitzwehr und Besitzkehr einsetzen?

Merke
  • Selbsthilferechte auch durch Besitzdiener, § 860 BGB

Darf bei einem Besitzmittlungsverhältnis nur der unmittelbare Besitzer Besitzwehr und Besitzkehr einsetzen?

Merke

Selbsthilferechte des mittelbaren Besitzers, §§ 868 ff. BGB

  • M.M.: Wegen Wortlaut („Besitzer“ = unmittelbarer Besitzer) kein Selbsthilferecht für mittelbaren Besitzer
  • h.M.: Analoge Anwendung der §§ 869, 859 BGB
    • Regelungslücke, da Gewaltrechte des mittelbaren Besitzers nicht geregelt; planwidrig da eigentlich Gleichbehandlung aus § 868 BGB und § 869 BGB nicht abschließend, sondern nur Ausgestaltung der §§ 861 f. BGB; vergleichbare Interessenslage, da unmittelbarer Besitzer an der Ausübung für mittelbaren Besitzer gehindert
    • Gem. § 869 2 BGB Wiedereinräumung alter Besitzlage: Herausgabe an unmittelbaren Besitzer

Teste dein Wissen

Frage 1/2

B läuft auf dem Weg zu einer Geburtstagsfeier durch den Görlitzer Park. In Händen trägt er eine seltene Flasche Wein. Plötzlich nähert sich S und versucht, sie zu entwenden. B stößt den S zurück, sodass dieser hinfällt und sich verletzt. Welche Aussagen sind richtig?

B hat sich rechtmäßig verteidigt, da er seinen Besitz verteidigen darf.
B hat sich rechtswidrig verhalten, da er S verletzt hat.
S hat verbotene Eigenmacht angewendet.
Der Besitz des S ist fehlerhaft.
Logo

Deine Lernplattform für mehr Verständnis im Jurastudium

4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen

Lerne mit weiteren Inhalten aus dem Zivilrecht und zum Thema Allgemeines Sachenrecht.
Erlebe eine neue Lernerfahrung mit kompakten, verlinkten Inhalten in einer interaktiven Plattform.
Spare wertvolle Zeit
mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & Öffentlichen Recht
Entwickle Systemverständnis
durch interaktive Verlinkungen zwischen allen Themen
Trainiere effizient die Anwendung
mit Multiple-Choice-Fallfragen und Fallbeispielen
Lerne auch unterwegs
mit nahtlosem Wechsel zwischen allen Geräten

Das sagen unsere Nutzer

Die Struktur, das Design und der Inhalt der App sind hervorragend. Während meiner Recherche habe ich viele juristische Seiten besucht und sogar einen Kurs bei Jura Academy absolviert. Ehrlich gesagt gefällt mir deine Seite am besten.

Ziad T.

Jurastudent

Z
Lernkarten
2.000+
Nutzer
1.000+
Übungsfragen
2.800+