Logo

Selbsthilferecht, § 229 BGB

Selbsthilferecht
Aktualisiert vor 10 Tagen

Darf man zivilrechtliche Ansprüche mit Gewalt durchsetzen, wenn staatliche Hilfe nicht rechtzeitig zu erlangen ist?

Merke

Selbsthilferecht, § 229 BGB: Rechtfertigung gewaltsamer Durchsetzung oder Sicherung zivilrechtlicher Ansprüche, wenn obrigkeitliche Hilfe nicht rechtzeitig zu erlangen ist und sofortiges Eingreifen zur Sicherung erforderlich

  • Beispiele: z.B. nach Diebstahl begegnet Eigentümer dem Dieb und nimmt ihm die gestohlene Sache weg; z.B. Wirt hält fluchtverdächtigen unbekannten Gast fest, der seine „Zeche prellen“ wollte
  • Wegen Einheit der Rechtsordnung auch im Strafrecht als Rechtfertigungsgrund anerkannt

Unter welchen Voraussetzungen ist eine tatbestandsmäßige Handlung durch das Selbsthilferecht gerechtfertigt?

Merke

Voraussetzungen des Selbsthilferechts

  1. Selbsthilfelage
    1. Einredefreier zivilrechtlicher Anspruch des „Täters“ gegen den Betroffenen
    2. Staatliche Hilfe nicht rechtzeitig zu erlangen
    3. Gefahr der Vereitelung oder Erschwerung der Durchsetzung des Anspruchs
  2. Selbsthilfehandlung
    1. Zulässige Handlung: Wegnahme, Beschädigung, Zerstörung einer Sache; bei Fluchtverdacht Festnahme oder Beseitigung von Widerstand
    2. Verhältnismäßigkeit: Insb. Erforderlichkeit, d.h. relativ mildestes Mittel
    3. Vorläufigkeit
  3. Subjektives Rechtfertigungselement: Kenntnis der Selbsthilfevoraussetzungen und Zweck der Anspruchssicherung

Teste dein Wissen

Frage 1/1

Der Jugendliche O reißt der alten Dame T die Handtasche weg. T fordert O auf, ihm das Diebesgut zurückzugeben, aber O weigert sich und versucht wegzulaufen. Daraufhin überwältigt die kampfsporterprobte T den O und nimmt ihm die gestohlene Sache mit Gewalt ab. Ist Ts Handlung nach § 229 BGB gerechtfertigt?

Ja, weil T das Recht hat, sein Eigentum zurückzufordern.
Ja, weil T sofort handeln musste, um die Sache zu sichern.
Nein, weil T hätte die Polizei rufen müssen.
Nein, weil Gewaltanwendung gegen Menschen zum Schutz von Sachen grundsätzlich unzulässig ist.
Logo

Deine Lernplattform für mehr Verständnis im Jurastudium

4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen

Lerne mit weiteren Inhalten aus dem Strafrecht und zum Thema Allgemeiner Teil des StGB.
Erlebe eine neue Lernerfahrung mit kompakten, verlinkten Inhalten in einer interaktiven Plattform.
Spare wertvolle Zeit
mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & Öffentlichen Recht
Entwickle Systemverständnis
durch interaktive Verlinkungen zwischen allen Themen
Trainiere effizient die Anwendung
mit Multiple-Choice-Fallfragen und Fallbeispielen
Lerne auch unterwegs
mit nahtlosem Wechsel zwischen allen Geräten

Das sagen unsere Nutzer

Die Struktur, das Design und der Inhalt der App sind hervorragend. Während meiner Recherche habe ich viele juristische Seiten besucht und sogar einen Kurs bei Jura Academy absolviert. Ehrlich gesagt gefällt mir deine Seite am besten.

Ziad T.

Jurastudent

Z
Lernkarten
2.000+
Nutzer
1.000+
Übungsfragen
2.800+