Logo

Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung, § 826 BGB

Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung
Aktualisiert vor etwa 2 Monaten

Welche Rechtsgüter sind von § 826 BGB geschützt?

§ 826 BGB stellt eine Generalklausel im Deliktsrecht dar und unterscheidet sich dadurch grundlegend von den bisher behandelten Anspruchsgrundlagen.

Der entscheidende Unterschied liegt im Schutzbereich: Während § 823 Abs. 1 BGB nur bestimmte, abschließend aufgezählte Rechtsgüter schützt und § 823 Abs. 2 BGB den Schutzbereich durch das jeweilige Schutzgesetz begrenzt, geht § 826 BGB einen anderen Weg. Als Generalklausel umfasst diese Norm auch den Schutz des Vermögens als solches. Das bedeutet, dass du über § 826 BGB auch reine Vermögensschäden ersetzt verlangen kannst, ohne dass ein absolutes Rechtsgut wie Eigentum, Gesundheit oder Leben verletzt sein muss.

Stell dir vor, jemand täuscht dich durch eine sittenwidrige Lüge und bringt dich dazu, eine wirtschaftlich nachteilige Investition zu tätigen. Dein Körper und dein Eigentum bleiben unversehrt, aber dein Vermögen ist geschädigt. In einem solchen Fall bietet § 826 BGB die passende Anspruchsgrundlage, sofern die weiteren Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit und des Vorsatzes vorliegen.

§ 826 BGB ist eine Generalklausel, die auch das Vermögen als solches schützt.

Merke

Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung, § 826 BGB

  • Generalklausel
  • Umfasst auch Schutz des Vermögens

Welche Tatbestandsvoraussetzungen hat der Anspruch aus § 826 BGB?

Der Anspruch aus § 826 BGB setzt mehrere Tatbestandsmerkmale voraus, die du systematisch prüfen musst.

Zunächst muss erstens eine sittenwidrige Schädigungshandlung vorliegen. Für die Bestimmung der Sittenwidrigkeit gilt der Maßstab des § 138 BGB.

Zweitens muss der Schädiger vorsätzlich gehandelt haben. Dabei sind zwei Bezugspunkte des Vorsatzes zu unterscheiden. Hinsichtlich der Sittenwidrigkeit genügt die Kenntnis der tatsächlichen Umstände, die die Sittenwidrigkeit begründen. Ein Bewusstsein der Sittenwidrigkeit selbst ist hingegen nicht erforderlich. Der Schädiger muss also nicht wissen oder für möglich halten, dass sein Verhalten gegen die guten Sitten verstößt. Es reicht aus, dass er die Fakten kennt, aus denen sich die rechtliche Bewertung als sittenwidrig ergibt. Hinsichtlich des Schadens genügt dagegen bereits Eventualvorsatz, also das billigende Inkaufnehmen des Schadens.

Darüber hinaus muss drittens zwischen der sittenwidrigen Handlung und dem eingetretenen Schaden Kausalität bestehen. Die Handlung muss also ursächlich für den Schaden geworden sein.

Schließlich muss viertens ein Schaden eingetreten sein, der sich nach den allgemeinen Vorschriften der §§ 249 ff. BGB bestimmt.

Merke

Voraussetzungen

  1. Sittenwidrige Schädigungshandlung: Maßstab des § 138 BGB
  2. Vorsatz
    • Bzgl. Sittenwidrigkeit: Kenntnis der begründenden Tatumstände (kein Bewusstsein der Sittenwidrigkeit erforderlich)
    • Bzgl. Schaden mind. Eventualvorsatz
  3. Kausalität
  4. Schaden, §§ 249 ff. BGB

Teste dein Wissen

Frage 1/2

Der Autohersteller VW hat beim Motor EA 189 eine gesetzeswidrige Abschalteinrichtung eingebaut, die auf einem Abgas-Prüfstand für die Einhaltung der gültigen Abgasnormen sorgt, während im regulären Fahrbetrieb die Emissionen höher sind. A hat bei Händler H einen VW mit dem betroffenen Motor gekauft. Hat er einen Schadensersatzanspruch?

Ja, § 823 I BGB gegen VW.
A hat keinen Anspruch gegen H.
Ja, gem. § 826 BGB gegen VW.
VW ist Erfüllungsgehilfe des H.
Logo

Deine Lernplattform für mehr Verständnis im Jurastudium

4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen

Lerne mit weiteren Inhalten aus dem Zivilrecht und zum Thema Gesetzliche Schuldverhältnisse.
Erlebe eine neue Lernerfahrung mit kompakten, verlinkten Inhalten in einer interaktiven Plattform.
Spare wertvolle Zeit
mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & Öffentlichen Recht
Entwickle Systemverständnis
durch interaktive Verlinkungen zwischen allen Themen
Trainiere effizient die Anwendung
mit Multiple-Choice-Fallfragen und Fallbeispielen
Lerne auch unterwegs
mit nahtlosem Wechsel zwischen allen Geräten

Das sagen unsere Nutzer

Die Struktur, das Design und der Inhalt der App sind hervorragend. Während meiner Recherche habe ich viele juristische Seiten besucht und sogar einen Kurs bei Jura Academy absolviert. Ehrlich gesagt gefällt mir deine Seite am besten.

Ziad T.

Jurastudent

Z
Lernkarten
2.000+
Nutzer
1.000+
Übungsfragen
2.800+