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Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung: Dieselskandal, § 826 BGB
Diesel
Aktualisiert vor 8 Tagen
Handelt es sich bei der Manipulation von Abgas-Prüfungen durch Autohersteller zur Vorspiegelung der Einhaltung von Grenzwerten im „Dieselskandal“ um eine sittenwidrige vorsätzliche Schädigung des Verbrauchers?
Merke
Haftung des Herstellers im Dieselskandal („Diesel-Fälle“), § 826 BGB: z.B. VW hat beim Motor EA 189 eine gesetzwidrige Abschalteinrichtung eingebaut, die auf einem Abgas-Prüfstand für die Einhaltung der gültigen Abgasnormen sorgt, während im regulären Fahrbetrieb die Emissionen höher sind
- Verbraucher zu „ungewolltem Vertragsschlusses“ gebracht: Durch ein haftungsbegründendes Verhalten zum Abschluss eines Vertrages gebracht, den er sonst nicht geschlossen hätte
- Vermögensschaden auch bei objektiver Werthaltigkeit von Leistung und Gegenleistung, da für Zwecke des Verbrauchers nicht voll brauchbar
- Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung, § 826 BGB i.V.m. § 31 BGB des Herstellers: Grundsatzurteil über Musterfeststellungsklage, §§ 606 ff. ZPO (Möglichkeit seit 01.1.2018 um Verjährung zu vermeiden; "lex VW"; bei Massengeschäften des täglichen Lebens, die im Einzelfall geringen aber in der Summe hohen Schaden verursachen)
- Großer Schadensersatz: Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs (oder unter Anrechnung eines zwischenzeitlich erzielten Veräußerungserlöses)
- Kleiner Schadensersatz: Ausgleich des Minderwerts, Käufer behält Fahrzeug und erhält als Ausgleich den Wertunterschied zu mangelfreiem Fahrzeug
- Keine Haftung des Verkäufers: Insb. Hersteller nicht Erfüllungsgehilfe des Verkäufers; Ansprüche zudem regelmäßig verjährt (und Berufung des Verkäufers auf Verjährung kein Verstoß gegen Treu und Glauben, § 242 BGB)
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Frage 1/2
Der Autohersteller VW hat beim Motor EA 189 eine gesetzeswidrige Abschalteinrichtung eingebaut, die auf einem Abgas-Prüfstand für die Einhaltung der gültigen Abgasnormen sorgt, während im regulären Fahrbetrieb die Emissionen höher sind. A hat bei Händler H einen VW mit dem betroffenen Motor gekauft. Hat er einen Schadensersatzanspruch?
Ja, § 823 I BGB gegen VW.
A hat keinen Anspruch gegen H.
Ja, gem. § 826 BGB gegen VW.
VW ist Erfüllungsgehilfe des H.
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