- Strafrecht
- Strafrechtliches Allgemeinwissen
- Prinzipien des Strafrechts
Strafen
Was versteht man unter einer Strafe? Welche Formen der Strafe kennt das deutsche Strafrecht?
Nachdem wir das zweispurige Sanktionssystem kennengelernt haben, schauen wir uns nun die erste Spur genauer an – die Strafen nach §§ 38 ff. StGB. Eine Strafe ist eine strafrechtliche Sanktion, die unter Berücksichtigung des Strafzwecks ein empfindliches Übel für den Täter darstellen soll und einen sozialethischen Tadel beinhaltet. Strafen unterliegen dem strengen Schuldprinzip – sie können nur bei nachgewiesener Schuld verhängt werden und ihre Höhe richtet sich nach dem Maß der Schuld.
Das deutsche Strafrecht kennt dabei nur zwei Arten von Hauptstrafen. Erstens die Freiheitsstrafe nach §§ 38, 39 StGB, bei der dem Täter seine körperliche Bewegungsfreiheit entzogen wird. Sie ist die schwerste Form der Strafe und kommt bei besonders schwerwiegenden Straftaten zur Anwendung. Zweitens die Geldstrafe nach §§ 40-43 StGB, die den Täter in seinem Vermögen trifft. Beide Strafen können je nach Schwere der Tat und Schuld des Täters verhängt werden, wobei das Gericht häufig zwischen ihnen wählen kann.
Daneben gibt es nur eine einzige Nebenstrafe: das Fahrverbot nach § 44 StGB. Hier wird es besonders interessant, denn das Fahrverbot unterscheidet sich fundamental von der Maßregel der Entziehung der Fahrerlaubnis. Während die Entziehung der Fahrerlaubnis eine schuldunabhängige Maßregel ist, die dem Schutz der Allgemeinheit dient, ist das Fahrverbot eine schuldabhängige Strafe. Das bedeutet, ein Fahrverbot kann nur verhängt werden, wenn den Täter eine entsprechende Schuld trifft, und es dient primär der Vergeltung für das begangene Unrecht.
Die Strafe ist also ein schuldabhängiges Übel mit sozialethischem Tadel für den Täter.
Strafe, §§ 38 ff. StGB: Strafrechtliche Sanktionen, die unter Berücksichtigung des Strafzwecks ein empfindliches Übel für Täter darstellen sollen und sozialethischen Tadel beinhalten; Schuldprinzip
- Freiheitsstrafe, §§ 38, 39 StGB: Hauptstrafe
- Geldstrafe, §§ 40-43 StGB: Hauptstrafe
- Fahrverbot, § 44 StGB: Einzige Nebenstrafe; im Unterschied zur Maßregel „Entziehung der Fahrerlaubnis“ schuldabhängig
Gibt es eine Maximallänge für Freiheitsstrafen? Wie lange muss in Deutschland eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßt werden?
Die Dauer der Freiheitsstrafe ist im deutschen Strafrecht in zwei Kategorien unterteilt. Zum einen gibt es die zeitige Freiheitsstrafe, die grundsätzlich maximal 15 Jahre betragen kann, wie sich aus § 38 Abs. 2 StGB ergibt. Zum anderen gibt es die lebenslange Freiheitsstrafe, die insbesondere in § 211 StGB für den Mord vorgesehen ist.
Die lebenslange Freiheitsstrafe bedeutet eine Freiheitsentziehung auf unbestimmte Zeit – und zwar tatsächlich lebenslang. Eine häufige Fehlvorstellung ist, dass „lebenslang" nur 15 Jahre bedeute. Diese Annahme beruht darauf, dass es die Möglichkeit der Aussetzung zur Bewährung gibt. Tatsächlich ist es aber so, dass eine Bewährung frühestens nach 15 Jahren Haft in Betracht kommt, § 57a Abs. 1 Nr. 1 StGB. Die Bewährungszeit beträgt dann fünf Jahre gemäß § 57a Abs. 3 S. 1 StGB. Grundsätzlich wird die lebenslange Freiheitsstrafe nach § 57a Abs. 1 StGB auch zur Bewährung ausgesetzt, es sei denn, die besondere Schwere der Schuld gebietet die weitere Vollstreckung. Wer also wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt wird, kann im Regelfall nach frühestens 15 Jahren auf Bewährung entlassen werden – muss es aber nicht, und die Strafe ist dem Grunde nach tatsächlich lebenslang.
Die zeitige Freiheitsstrafe beträgt also maximal 15 Jahre, während die lebenslange Freiheitsstrafe eine Freiheitsentziehung auf unbestimmte Zeit darstellt, bei der eine Aussetzung zur Bewährung frühestens nach 15 Jahren möglich ist.
Dauer der Freiheitsstrafe
Zeitige Freiheitsstrafe: Grds. maximal 15 Jahre, § 38 II StGB
Lebenslange Freiheitsstrafe, insb. in § 211 StGB
Freiheitsentziehung auf unbestimmte Zeit: Tatsächlich lebenslang
Häufige Fehlvorstellung, dass „lebenslang“ nur 15 Jahre bedeutet (aufgrund der Möglichkeit der Aussetzung zur Bewährung)
Bewährung frühestens nach 15 Jahren Haft, § 57a I Nr. 1 StGB: Bewährungszeit dann 5 Jahre, § 57a III 1 StGB
Grds. zur Bewährung ausgesetzt, § 57a I StGB
Es sei denn besondere Schwere der Schuld gebietet weitere Vollstreckung
Wie wird eine Geldstrafe der Höhe nach bemessen?
Nachdem wir die Geldstrafe als eine der beiden Hauptstrafen kennengelernt haben, stellt sich die Frage, wie ihre Höhe konkret bemessen wird. Hier hat der Gesetzgeber ein besonderes System entwickelt, das in § 40 StGB geregelt ist.
Die Geldstrafe wird in Tagessätzen bemessen, wie § 40 Abs. 1 S. 1 StGB ausdrücklich bestimmt. Dieses Tagessatzsystem ist eine deutsche Besonderheit und sorgt dafür, dass die Geldstrafe für jeden Verurteilten eine vergleichbare Belastung darstellt. Stell dir vor, ein Student und ein Millionär begehen beide dieselbe Straftat – eine pauschale Geldstrafe von beispielsweise 1000 Euro würde den Millionär kaum treffen, den Studenten aber existenziell belasten.
Das Tagessatzsystem löst dieses Problem durch eine zweigeteilte Berechnung. Erstens bestimmt das Gericht die Anzahl der Tagessätze nach § 40 Abs. 1 S. 2 StGB. Diese liegt grundsätzlich zwischen fünf und 360 Tagessätzen. Die Anzahl richtet sich nach der Schwere der Tat und der Schuld des Täters – je schwerwiegender das Delikt, desto mehr Tagessätze werden verhängt. Wenn du beispielsweise einen einfachen Diebstahl begehst, könntest du mit 30 Tagessätzen bestraft werden, bei einem schweren Betrug könnten es 200 Tagessätze sein.
Zweitens wird die Höhe der einzelnen Tagessätze nach § 40 Abs. 2 StGB bestimmt. Hier kommt die individuelle wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ins Spiel. Das Gericht schätzt das durchschnittliche Nettoeinkommen der Person an einem Tag und setzt dies als Tagessatz fest. Die Spanne reicht dabei von einem Euro bis zu 30.000 Euro pro Tagessatz. Ein Student mit 600 Euro monatlichem Einkommen würde also einen Tagessatz von etwa 20 Euro erhalten, während ein Topmanager mit einem Tagessatz von mehreren tausend Euro rechnen müsste.
Die endgültige Geldstrafe ergibt sich dann aus der Multiplikation von Anzahl und Höhe der Tagessätze. Wenn unser Student 30 Tagessätze à 20 Euro erhält, zahlt er 600 Euro, während der Manager bei gleicher Tagessatzanzahl aber einem Tagessatz von 5000 Euro insgesamt 150.000 Euro zahlen müsste.
Das Tagessatzsystem sorgt also dafür, dass die Geldstrafe jeden Verurteilten entsprechend seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit trifft.
Höhe der Geldstrafe, § 40 StGB
- In Tagessätzen bemessen, § 40 I 1 StGB
- Anzahl der Tagessätze, § 40 I 2 StGB: Grds. zwischen fünf und 360
- Höhe der Tagessätze: § 40 II StGB: Einkommensabhängig nach dem geschätzten durchschnittlichen Nettoeinkommen der Person an einem Tag; zwischen 1€ und 30.000€
Lerne Jura kompakt, verlinkt und interaktiv
Deine Lernplattform für mehr Verständnis im Jurastudium
4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen
Erlebe eine neue Lernerfahrung mit kompakten, verlinkten Inhalten in einer interaktiven Plattform.
Das sagen unsere Nutzer
Die Struktur, das Design und der Inhalt der App sind hervorragend. Während meiner Recherche habe ich viele juristische Seiten besucht und sogar einen Kurs bei Jura Academy absolviert. Ehrlich gesagt gefällt mir deine Seite am besten.
Ziad T.
Jurastudent
