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Strafen

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Aktualisiert vor etwa 1 Monat

Was versteht man unter einer Strafe? Welche Formen der Strafe kennt das deutsche Strafrecht?

Nachdem wir das zweispurige Sanktionssystem kennengelernt haben, schauen wir uns nun die erste Spur genauer an – die Strafen nach §§ 38 ff. StGB. Eine Strafe ist eine strafrechtliche Sanktion, die unter Berücksichtigung des Strafzwecks ein empfindliches Übel für den Täter darstellen soll und einen sozialethischen Tadel beinhaltet. Strafen unterliegen dem strengen Schuldprinzip – sie können nur bei nachgewiesener Schuld verhängt werden und ihre Höhe richtet sich nach dem Maß der Schuld.

Das deutsche Strafrecht kennt dabei nur zwei Arten von Hauptstrafen. Erstens die Freiheitsstrafe nach §§ 38, 39 StGB, bei der dem Täter seine körperliche Bewegungsfreiheit entzogen wird. Sie ist die schwerste Form der Strafe und kommt bei besonders schwerwiegenden Straftaten zur Anwendung. Zweitens die Geldstrafe nach §§ 40-43 StGB, die den Täter in seinem Vermögen trifft. Beide Strafen können je nach Schwere der Tat und Schuld des Täters verhängt werden, wobei das Gericht häufig zwischen ihnen wählen kann.

Daneben gibt es nur eine einzige Nebenstrafe: das Fahrverbot nach § 44 StGB. Hier wird es besonders interessant, denn das Fahrverbot unterscheidet sich fundamental von der Maßregel der Entziehung der Fahrerlaubnis. Während die Entziehung der Fahrerlaubnis eine schuldunabhängige Maßregel ist, die dem Schutz der Allgemeinheit dient, ist das Fahrverbot eine schuldabhängige Strafe. Das bedeutet, ein Fahrverbot kann nur verhängt werden, wenn den Täter eine entsprechende Schuld trifft, und es dient primär der Vergeltung für das begangene Unrecht.

Die Strafe ist also ein schuldabhängiges Übel mit sozialethischem Tadel für den Täter.

Merke

Strafe, §§ 38 ff. StGB: Strafrechtliche Sanktionen, die unter Berücksichtigung des Strafzwecks ein empfindliches Übel für Täter darstellen sollen und sozialethischen Tadel beinhalten; Schuldprinzip

  • Freiheitsstrafe, §§ 38, 39 StGB: Hauptstrafe
  • Geldstrafe, §§ 40-43 StGB: Hauptstrafe
  • Fahrverbot, § 44 StGB: Einzige Nebenstrafe; im Unterschied zur Maßregel „Entziehung der Fahrerlaubnis“ schuldabhängig

Gibt es eine Maximallänge für Freiheitsstrafen? Wie lange muss in Deutschland eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßt werden?

Bei der Dauer von Freiheitsstrafen unterscheidet das deutsche Strafrecht zwischen zeitigen und lebenslangen Freiheitsstrafen. Zeitige Freiheitsstrafen haben grundsätzlich eine Maximallänge von 15 Jahren nach § 38 Abs. 2 StGB. Das bedeutet, dass das Gericht bei der Verhängung einer zeitigen Freiheitsstrafe diese Obergrenze nicht überschreiten darf, es sei denn, das Gesetz sieht ausdrücklich eine längere Höchststrafe vor.

Daneben kennt das Strafrecht aber auch die lebenslange Freiheitsstrafe, die insbesondere in § 211 StGB bei Mord vorgesehen ist. Hier wird es wichtig zu verstehen, was "lebenslang" wirklich bedeutet. Eine lebenslange Freiheitsstrafe ist eine Freiheitsentziehung auf unbestimmte Zeit und kann tatsächlich bis zum Lebensende des Verurteilten dauern. Es handelt sich also nicht um eine verkappte zeitige Freiheitsstrafe mit einer festen Dauer.

Eine häufige Fehlvorstellung ist, dass "lebenslang" in Deutschland nur 15 Jahre bedeutet. Diese Verwirrung entsteht durch die Möglichkeit der vorzeitigen Entlassung zur Bewährung. Aber Achtung: Die lebenslange Freiheitsstrafe bleibt trotzdem lebenslang. Nach § 57a Abs. 1 Nr. 1 StGB kann eine Bewährung frühestens nach 15 Jahren Haft in Betracht kommen. Das bedeutet aber nicht, dass der Verurteilte automatisch nach 15 Jahren entlassen wird. Vielmehr prüft das Gericht erst nach Ablauf von mindestens 15 Jahren, ob eine Aussetzung zur Bewährung verantwortbar ist. Wird die Strafe zur Bewährung ausgesetzt, beträgt die Bewährungszeit fünf Jahre nach § 57 Abs. 3 S. 1 StGB.

Die lebenslange Freiheitsstrafe ist also wirklich lebenslang im Gegensatz zur zeitigen Freiheitsstrafe, wobei frühestens nach 15 Jahren die Möglichkeit der Bewährung besteht.

Merke

Dauer der Freiheitsstrafe

  • Zeitige Freiheitsstrafe: Grds. maximal 15 Jahre, § 38 II StGB
  • Lebenslange Freiheitsstrafe, insb. in § 211 StGB
    • Freiheitsentziehung auf unbestimmte Zeit: Tatsächlich lebenslang
      • Häufige Fehlvorstellung, dass „lebenslang“ nur 15 Jahre bedeutet (aufgrund der Möglichkeit der Aussetzung zur Bewährung)
    • Bewährung frühestens nach 15 Jahren Haft, § 57a I Nr. 1 StGB: Bewährungszeit dann 5 Jahre, § 57 III 1 StGB

Wie wird eine Geldstrafe der Höhe nach bemessen?

Nachdem wir die Geldstrafe als eine der beiden Hauptstrafen kennengelernt haben, stellt sich die Frage, wie ihre Höhe konkret bemessen wird. Hier hat der Gesetzgeber ein besonderes System entwickelt, das in § 40 StGB geregelt ist.

Die Geldstrafe wird in Tagessätzen bemessen, wie § 40 Abs. 1 S. 1 StGB ausdrücklich bestimmt. Dieses Tagessatzsystem ist eine deutsche Besonderheit und sorgt dafür, dass die Geldstrafe für jeden Verurteilten eine vergleichbare Belastung darstellt. Stell dir vor, ein Student und ein Millionär begehen beide dieselbe Straftat – eine pauschale Geldstrafe von beispielsweise 1000 Euro würde den Millionär kaum treffen, den Studenten aber existenziell belasten.

Das Tagessatzsystem löst dieses Problem durch eine zweigeteilte Berechnung. Erstens bestimmt das Gericht die Anzahl der Tagessätze nach § 40 Abs. 1 S. 2 StGB. Diese liegt grundsätzlich zwischen fünf und 360 Tagessätzen. Die Anzahl richtet sich nach der Schwere der Tat und der Schuld des Täters – je schwerwiegender das Delikt, desto mehr Tagessätze werden verhängt. Wenn du beispielsweise einen einfachen Diebstahl begehst, könntest du mit 30 Tagessätzen bestraft werden, bei einem schweren Betrug könnten es 200 Tagessätze sein.

Zweitens wird die Höhe der einzelnen Tagessätze nach § 40 Abs. 2 StGB bestimmt. Hier kommt die individuelle wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ins Spiel. Das Gericht schätzt das durchschnittliche Nettoeinkommen der Person an einem Tag und setzt dies als Tagessatz fest. Die Spanne reicht dabei von einem Euro bis zu 30.000 Euro pro Tagessatz. Ein Student mit 600 Euro monatlichem Einkommen würde also einen Tagessatz von etwa 20 Euro erhalten, während ein Topmanager mit einem Tagessatz von mehreren tausend Euro rechnen müsste.

Die endgültige Geldstrafe ergibt sich dann aus der Multiplikation von Anzahl und Höhe der Tagessätze. Wenn unser Student 30 Tagessätze à 20 Euro erhält, zahlt er 600 Euro, während der Manager bei gleicher Tagessatzanzahl aber einem Tagessatz von 5000 Euro insgesamt 150.000 Euro zahlen müsste.

Das Tagessatzsystem sorgt also dafür, dass die Geldstrafe jeden Verurteilten entsprechend seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit trifft.

Merke

Höhe der Geldstrafe, § 40 StGB

  • In Tagessätzen bemessen, § 40 I 1 StGB
  • Anzahl der Tagessätze, § 40 I 2 StGB: Grds. zwischen fünf und 360
  • Höhe der Tagessätze: § 40 II StGB: Einkommensabhängig nach dem geschätzten durchschnittlichen Nettoeinkommen der Person an einem Tag; zwischen 1€ und 30.000€
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