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Strafrecht
Was regelt das Strafrecht? Wie unterscheidet es sich vom Strafverfahrensrecht?
Das Strafrecht regelt das Verbot und die Sanktion bestimmter Verhaltensweisen. Sobald eine strafbare Tat begangen wurde, entsteht ein staatlicher Strafanspruch, den der Staat gegen den Täter geltend machen kann.
Dabei musst du zwischen dem materiellen Strafrecht und dem Strafverfahrensrecht unterscheiden. Das materielle Strafrecht bestimmt die Voraussetzungen der Strafbarkeit. Es legt also fest, welche Handlungen überhaupt strafbar sind und welche Strafen dafür verhängt werden können. Geregelt ist das materielle Strafrecht hauptsächlich im Strafgesetzbuch (StGB), sowie in verschiedenen Nebengesetzen wie der Abgabenordnung (AO), dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und dem Waffengesetz (WaffG).
Das Strafverfahrensrecht oder Strafprozessrecht hingegen beschäftigt sich mit der Strafverfolgung, der Erforschung von Straftaten und der Urteilsfindung. Es geht also nur um das repressive Vorgehen, das heißt um die Reaktion auf bereits begangene Straftaten. Diese Bereiche sind in der Strafprozessordnung (StPO), und in Nebengesetzen geregelt.
Wichtig ist die Abgrenzung zum Polizeirecht, das in den Polizeigesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt ist. Das Polizeirecht ermöglicht ein präventives Vorgehen zur Gefahrenabwehr, also Maßnahmen, bevor überhaupt eine Straftat begangen wird.
Du solltest wissen, dass das Strafrecht strenggenommen ein Teil des öffentlichen Rechts ist, da es das Verhältnis zwischen Bürger und Staat regelt. In der juristischen Ausbildung wird es aber üblicherweise als drittes eigenständiges Rechtsgebiet neben dem Zivilrecht und dem öffentlichen Recht behandelt.
Das Strafrecht im weiteren Sinne umfasst also sowohl das materielle Strafrecht mit der Bestimmung strafbarer Handlungen als auch das Strafverfahrensrecht mit deren Verfolgung durch den Staat.
Strafrecht: Verbot und Sanktion bestimmter Verhaltensweisen; mit Tat entsteht staatlicher Strafanspruch
- Materielles Strafrecht: Voraussetzungen der Strafbarkeit
- Geregelt in Strafgesetzbuch (StGB) und Nebengesetzen (z.B. AO, BtMG, WaffG)
- Strafverfahrensrecht / Strafprozessrecht: Strafverfolgung, Erforschung und Urteilsfindung; nur repressives Vorgehen
- Geregelt in Strafprozessordnung (StPO) und Nebengesetzen
- Polizeirecht in Polizeigesetzen der Länder: Präventives Vorgehen zur Gefahrenabwehr
- Strenggenommen ist das Strafrecht Teil des öffentlichen Rechts, da Verhältnis zwischen Bürger und Staat geregelt, aber in juristischer Ausbildung üblicherweise als „drittes Rechtsgebiet“ neben Zivilrecht und öffentlichem Recht behandelt
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Wie unterscheidet sich das Strafverfahrensrecht vom materiellen Strafrecht?
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