Logo

Das Strafverfahren

StrafverfahrenAblauf des StrafverfahrensErkenntnisverfahrenErmittlungsverfahrenZwischenverfahrenHauptverfahrenZiele des Strafverfahrens
Aktualisiert vor 12 Tagen

Was versteht man unter dem Strafverfahren?

Merke

Strafverfahren: Entscheidungsfindung, ob Straftat vorliegt, welche Sanktion ggf. festzusetzen ist und Vollstreckung der Sanktion

Wie läuft das Strafverfahren ab?

Merke

Ablauf des Strafverfahrens

  1. Erkenntnisverfahren: Prüfung und Entscheidung über Schuld und Strafmaß, endet mit rechtskräftigem Urteil
    1. Ermittlungsverfahren, §§ 160-177 ZPO
    2. Zwischenverfahren, §§ 199-211 StPO
    3. Hauptverfahren, §§ 213-295 StPO
    4. Ggf. Rechtsmittelverfahren, §§ 296 ff. StPO
  2. Vollstreckungsverfahren, §§ 449 ff. StPO: Durchsetzung des im Erkenntnisverfahren ergangenen Urteils, insbesondere der Vollstreckung der verhängten Strafen und Maßnahmen
    • Relevanz im Studium gering
Logo -

Lerne Jura kompakt, verlinkt und interaktiv

Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht online lernen
Tausende interaktive Verknüpfungen zwischen den Inhalten für smartes Lernen
Multiple-Choice-Fallfragen zum Anwendungstraining
Persönlicher Lernfortschritt mit Statistik

Wie läuft das Erkenntnisverfahren im Detail ab? Wie enden die jeweiligen Verfahrensabschnitte? Wie wird der Beschuldigte jeweils bezeichnet?

Merke

Ablauf des Erkenntnisverfahrens im Detail: Erster Teil des Strafverfahrens; Prüfung und Entscheidung über Schuld und Strafmaß, endet mit rechtskräftigem Urteil

  1. Ermittlungsverfahren, §§ 160-177 ZPO
    • Eröffnet, wenn Anfangsverdacht seitens der Staatsanwaltschaft z.B. durch Anzeige, Strafantrag, § 158
    • Beschuldigter heißt auch technisch Beschuldigter
    • Endet mit Anklage, wenn hinreichender Tatverdacht, § 170 I StPO
      • Wenn hinreichender Tatverdacht: Nach Aktenlage Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung (z.B. auch wenn Staatsanwalt andere Rechtsauffassung vertritt als Rspr.)
        • Nicht erforderlich ist ein dringender Tatverdacht: Hohe Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung; erforderlich insb. für Haftbefehl gem. § 112 StPO und Entziehung der Fahrerlaubnis gem. § 111a StPO
        • Anklage, § 170 I StPO: Durch Anklageschrift gem. § 200 I StPO
        • Alternativ auch Strafbefehl möglich, §§ 407 ff. StPO: Verkürztes Verfahren ohne Hauptverhandlung
        • Alternativ bei Vergehen auch Einstellung des Verfahrens möglich, §§ 153 ff. StPO: Einstellung aus Opportunitätsgründen z.B. wegen Geringfügigkeit der Tat (Opportunitätsprinzip als Ausnahme vom Legalitätsprinzip)
      • Wenn kein hinreichender Tatverdacht
        • Einstellung des Verfahrens, § 170 II StPO
  2. Zwischenverfahren, §§ 199-211 StPO: Bei Eingang der Anklageschrift bei Gericht
    • Beschuldigter heißt technisch Angeschuldeter
    • Endet mit Eröffnungsbeschluss, wenn hinreichender Tatverdacht, §§ 203, 207 StPO
      • Wenn hinreichender Tatverdacht Hinreichender Tatverdacht ⇨ Eröffnungsbeschluss des Gerichts, §§ 203, 207 StPO
        • Zu kritisieren ist hier der psychologische „Inertia-Effekt“: Einmal getroffene Entscheidungen (hier Täter ist verdächtig) bleiben gegen widersprechende Informationen immunRichter voreingestellt
      • Wenn kein hinreichender Tatverdacht
        • Ablehnungsbeschluss, § 204 StPO
  3. Hauptverfahren mit Hauptverhandlung, §§ 213-295 StPO: Wenn durch Eröffnungsbeschluss wirksam eröffnet
    • Beschuldigter heißt technisch Angeklagter
    • Endet mit Verurteilung, wenn richterliche Überzeugung von Schuld, § 260 StGB
      • Wenn zweifelsfreie Überzeugung von Schuld und kein Verfahrenshindernis
        • Verurteilung durch Sachurteil
      • Wenn keine zweifelsfreie Überzeugung von Schuld
        • Freispruch durch Sachurteil
      • Wenn Verfahrenshindernis
        • Einstellung des Verfahrens durch Prozessurteil, § 260 III StPO
  4. Ggf. Rechtsmittelverfahren, §§ 296 ff. StPO: Berufung und Revision

Was sind die Ziele des Strafverfahrens?

Merke

Ziele des Strafverfahrens

  • Rechtsstaatlichkeit
  • Einzelfallgerechtigkeit
  • Wiederherstellung des Rechtsfriedens
  • Gewährleistet insb. durch Verfahrensgrundsätze des Strafprozessrechts und Strafprozessvoraussetzungen

Was sind die Voraussetzungen des Strafverfahrens?

Merke

Strafprozessvoraussetzungen: Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit ein Strafverfahren durchgeführt werden kann; gewährleisten die Ziele des Strafverfahrens

  • Nichtvorliegen von Verfahrenshindernissen
    • Keine Verjährung
    • Strafantrag bei Antragsdelikten
    • Sachliche und örtliche Zuständigkeit
    • Keine anderweitige Rechtshängigkeit
    • Strafklageverbrauch
  • Strafprozessvoraussetzungen am Schluss im Prüfungsschema prüfen (nach der Schuld)
Logo

Lerne Jura kompakt, verlinkt und interaktiv

Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht online lernen
Tausende interaktive Verknüpfungen zwischen den Inhalten für smartes Lernen
Multiple-Choice-Fallfragen zum Anwendungstraining
Persönlicher Lernfortschritt mit Statistik
Logo

Deine Lernplattform für mehr Verständnis im Jurastudium

4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen

Lerne mit weiteren Inhalten aus dem Strafrecht und zum Thema Strafprozessrecht.
Erlebe eine neue Lernerfahrung mit kompakten, verlinkten Inhalten in einer interaktiven Plattform.
Spare wertvolle Zeit
mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & Öffentlichen Recht
Entwickle Systemverständnis
durch interaktive Verlinkungen zwischen allen Themen
Trainiere effizient die Anwendung
mit Multiple-Choice-Fallfragen und Fallbeispielen
Lerne auch unterwegs
mit nahtlosem Wechsel zwischen allen Geräten

Das sagen unsere Nutzer

Die Struktur, das Design und der Inhalt der App sind hervorragend. Während meiner Recherche habe ich viele juristische Seiten besucht und sogar einen Kurs bei Jura Academy absolviert. Ehrlich gesagt gefällt mir deine Seite am besten.

Ziad T.

Jurastudent

Z
Lernkarten
2.000+
Nutzer
1.000+
Übungsfragen
2.800+