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Tateinheit, § 52 I StGB

TateinheitIdealkonkurrenzAbsorbtionsprinzip
Aktualisiert vor 7 Tagen

Was versteht man unter Tateinheit?

Merke

Tateinheit / Idealkonkurrenz, § 52 I StGB: Eine Handlung verletzt mehrere Tatbestände oder mehrmals denselben Tatbestand; Handlungseinheit erforderlich

  • Absorbtionsprinzip: Eine Strafe gebildet im Rahmen des höchsten Strafrahmens der Tatbestände
  • Für Täter günstiger als Tatmehrheit

Welche Formen der Tateinheit werden unterschieden?

Merke

Formen der Tateinheit

  • Ungleichartige Tateinheit, § 52 I Var. 1 StGB: Dieselbe Handlung verletzt mehrere Tatbestände, z.B. Vergiften eines Kuchens gleichzeitig Tötung und Sachbeschädigung
  • Gleichartige Tateinheit, § 52 I Var. 2 StGB: Dieselbe Handlung verletzt mehrmals den gleichen Tatbestand, z.B. Vergiften eines Kuchens, von dem mehrere Leute essen und sterben, ist Tötung mehrerer Menschen

Unter welchen Voraussetzungen kann Tateinheit angenommen werden?

Merke

Voraussetzungen der Tateinheit

  1. Dieselbe Handlung: Mindestens Teilidentität der Ausführungshandlung
  2. Verschiedene Rechtsgüter geschützt: Unterschiedliche Rechtsgüter oder unterschiedliche Rechtsgutträger

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Frage 1/1

T bricht in ein Geschäft ein und stiehlt mehrere wertvolle Gegenstände. Dabei beschädigt er das Inventar des Geschäfts erheblich. Welche Aussagen sind zutreffend?

Es liegen zwei separate Taten vor, die getrennt zu bewerten sind.
Es liegt Tateinheit vor, weil T durch eine Handlung mehrere Straftatbestände gleichzeitig verwirklicht hat.
Es liegt Tatmehrheit vor, da T verschiedenartige Rechtsgutverletzungen vorgenommen hat.
Es liegt Tateinheit vor, weil T durch eine Handlung mehrmals den gleichen Tatbestand verwirklicht hat.
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