- Strafrecht
- Allgemeiner Teil des StGB
- Handlungen und Konkurrenzen
Tateinheit, § 52 I StGB
TateinheitIdealkonkurrenzAbsorbtionsprinzip
Aktualisiert vor 7 Tagen
Was versteht man unter Tateinheit?
Merke
Tateinheit / Idealkonkurrenz, § 52 I StGB: Eine Handlung verletzt mehrere Tatbestände oder mehrmals denselben Tatbestand; Handlungseinheit erforderlich
- Absorbtionsprinzip: Eine Strafe gebildet im Rahmen des höchsten Strafrahmens der Tatbestände
- Für Täter günstiger als Tatmehrheit
Welche Formen der Tateinheit werden unterschieden?
Merke
Formen der Tateinheit
- Ungleichartige Tateinheit, § 52 I Var. 1 StGB: Dieselbe Handlung verletzt mehrere Tatbestände, z.B. Vergiften eines Kuchens gleichzeitig Tötung und Sachbeschädigung
- Gleichartige Tateinheit, § 52 I Var. 2 StGB: Dieselbe Handlung verletzt mehrmals den gleichen Tatbestand, z.B. Vergiften eines Kuchens, von dem mehrere Leute essen und sterben, ist Tötung mehrerer Menschen
Unter welchen Voraussetzungen kann Tateinheit angenommen werden?
Merke
Voraussetzungen der Tateinheit
- Dieselbe Handlung: Mindestens Teilidentität der Ausführungshandlung
- Verschiedene Rechtsgüter geschützt: Unterschiedliche Rechtsgüter oder unterschiedliche Rechtsgutträger
Teste dein Wissen
Frage 1/1
T bricht in ein Geschäft ein und stiehlt mehrere wertvolle Gegenstände. Dabei beschädigt er das Inventar des Geschäfts erheblich. Welche Aussagen sind zutreffend?
Es liegen zwei separate Taten vor, die getrennt zu bewerten sind.
Es liegt Tateinheit vor, weil T durch eine Handlung mehrere Straftatbestände gleichzeitig verwirklicht hat.
Es liegt Tatmehrheit vor, da T verschiedenartige Rechtsgutverletzungen vorgenommen hat.
Es liegt Tateinheit vor, weil T durch eine Handlung mehrmals den gleichen Tatbestand verwirklicht hat.
Deine Lernplattform für mehr Verständnis im Jurastudium
4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen
Lerne mit weiteren Inhalten aus dem Strafrecht und zum Thema Allgemeiner Teil des StGB.
Erlebe eine neue Lernerfahrung mit kompakten, verlinkten Inhalten in einer interaktiven Plattform.
Erlebe eine neue Lernerfahrung mit kompakten, verlinkten Inhalten in einer interaktiven Plattform.
Das sagen unsere Nutzer
Die Struktur, das Design und der Inhalt der App sind hervorragend. Während meiner Recherche habe ich viele juristische Seiten besucht und sogar einen Kurs bei Jura Academy absolviert. Ehrlich gesagt gefällt mir deine Seite am besten.
Ziad T.
Jurastudent
Z
© 2023 Jurahilfe.de. Alle Rechte vorbehalten.