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Tatherrschaft
Was versteht man unter Tatherrschaft?
Die Tatherrschaft beschreibt das vom Vorsatz erfasste „In-den-Händen-Halten" des tatbestandlichen Geschehens. Dieser Begriff beantwortet die zentrale Frage, wer bei einer Straftat die maßgebliche Kontrolle über das Geschehen ausübt.
Ein Täter hat Tatherrschaft, wenn er die Tatbestandsverwirklichung plant und lenkt. Das bedeutet konkret, dass er nach seinem Willen das Geschehen hemmen oder ablaufen lassen kann.
Die praktische Bedeutung der Tatherrschaft zeigt sich insbesondere bei der Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme. Wer die Tatherrschaft innehat, ist Täter. Wer hingegen nur unterstützend mitwirkt, ohne das Geschehen selbst zu beherrschen, kommt lediglich als Teilnehmer in Betracht, also als Anstifter oder Gehilfe. Diese Unterscheidung ist für die Strafbarkeit erheblich, da Täterschaft und Teilnahme unterschiedlichen Voraussetzungen unterliegen und unterschiedliche Rechtsfolgen nach sich ziehen können.
Stell dir vor, du planst einen Einbruch und ich helfe dir dabei. Du entwickelst den Plan, bestimmst den Zeitpunkt, bist aktiv am Tatort, triffst alle Entscheidungen während der Tat und bekommst die Beute. Du hast die Tatherrschaft, weil du das Geschehen kontrollierst. Wenn ich dabei nur als Randfigur Schmiere stehe, während du den Diebstahl begehst, hast allein du die Tatherrschaft über die Tat, während ich nur als Gehilfe mitwirke.
Tatherrschaft hat, wer das tatbestandliche Geschehen nach seinem Willen hemmen oder ablaufen lassen kann.
Tatherrschaft: Das vom Vorsatz erfasste "In-den-Händen-Halten" des tatbestandlichen Geschehens
- Täter hat Tatherrschaft, wenn er die Tatbestandsverwirklichung plant und lenkt, d.h. nach seinem Willen hemmen oder ablaufen lassen kann
- Insb. relevant bei der Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme
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T plant einen Überfall und gibt O detaillierte Anweisungen, führt die Tat aber nicht selbst aus. Was bedeutet das für die Tatherrschaft?
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