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Tilgungsbestimmung

Tilgungsbestimmung
Aktualisiert vor 8 Tagen

Was versteht man unter einer Tilgungsbestimmung?

Die Tilgungsbestimmung ist ein juristischer Begriff, der sich auf die einseitige Festlegung eines Schuldners bezieht, auf welche seiner bestehenden Schulden er eine Leistung erbringen möchte. Dieses Konzept wird dann relevant, wenn ein Schuldner mehreren Verpflichtungen gegenüber demselben Gläubiger nachkommen kann und man sich klar werden muss, welche Schuld durch eine Zahlung oder eine andere Leistung erfüllt werden soll.

Stell dir Folgendes vor: Du hast bei deinem Gläubiger zwei Schulden, eine ältere und eine neuere Forderung über je 500€. Jetzt überweist du ihm 500 Euro. Es wird die Frage wichtig, welche der beiden Verbindlichkeiten damit getilgt ist. Genau hier kommt die Tilgungsbestimmung ins Spiel. Als Schuldner hast du das Recht, festzulegen, auf welche Schuld diese 500 Euro angewendet werden sollen. Diese Entscheidung kannst du einseitig treffen, indem du zum Beispiel auf dem Überweisungsträger angibst „Zur Tilgung der Rechnung vom 01.01.2023“. Damit leitest du die Zahlung eindeutig dieser Schuld zu.

Falls du als Schuldner keine Tilgungsbestimmung triffst, gibt es für solche Fälle eine Vermutungsregelung. Im Zweifel wird angenommen, dass die Zahlung auf die Forderung geleistet wurde, die der Schuldner unmittelbar schuldet, und nicht etwa auf Sicherheiten oder akzessorische Forderungen gegen andere Schuldner, die nur diese Hauptforderung absichern. Ein praktisches Beispiel hierfür wäre, wenn du Schuldner einer Darlehensschuld bist, die durch eine Hypothek gesichert ist. Wenn du nun eine Zahlung leistest, wird diese im Regelfall auf die Hauptforderung (also das Darlehen) angerechnet und nicht auf die Hypothek, selbst wenn du dich nicht dazu geäußert hast.

Kurz gesagt: Die Tilgungsbestimmung gibt dem Schuldner die Möglichkeit, festzulegen, welche Schuld durch seine Leistung erfüllt werden soll.

Merke

Tilgungsbestimmung: Einseitige Bestimmung eines Schuldners darüber, auf welche Schuld er leisten möchte

  • Im Zweifel Vermutung, dass jeder auf die Forderung leistet, die er schuldet (z.B. Zahlung des persönlichen Schuldners einer gesicherten Forderung stellt eine Leistung auf die Forderung dar, nicht auf die Hypothek zur Sicherung dieser Forderung)
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