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Trunkenheit im Verkehr, § 316 I StGB
Trunkenheit im Verkehr
Aktualisiert vor 7 Tagen
Was versteht man unter Trunkenheit im Verkehr?
Merke
Trunkenheit im Verkehr, § 316 I StGB: Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr trotz Fahruntauglichkeit bedingt durch den Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln
Wie verhält es sich wenn durch eine Handlung sowohl Trunkenheit im Verkehr als auch Gefährdung des Straßenverkehrs verwirklicht sind?
Merke
Konkurrenzen: Formell subsidiär zu Gefährdung des Straßenverkehrs durch Führen eines Fahrzeugs trotz Fahruntüchtigkeit gem. § 315c I Nr. 1 StGB (erfordert zusätzlich zu Fahruntüchtigkeit einen konkrete Gefahr)
Wie verhält es sich, wenn die Unfallursache eine überhöhte Geschwindigkeit und nicht die Trunkenheit des Fahrers ist?
Merke
Wenn Unfallursache zu hohe Geschwindigkeit, nicht Trunkenheit (wäre auch nüchtern eingetreten)
- Pflichtwidrigkeitszusammenhang mit Trunkenheit umstritten
- Rspr.: Fahrer muss Geschwindigkeit anpassen, §§ 3 I 1 StVO, 2 StVO ⇨ letztlich zwei Pflichtwidrigkeitszusammenhangprüfungen
- h.L.: So wird nicht nach rechtmäßigem Alternativverhalten gefragt, sondern eine Sorgfaltspflichtverletzung durch andere ersetzt
- Sorgfaltsnormen für verbotenes Verhalten widersinnig; Möglichkeit der Ergebnismanipulation, wenn bei mehreren denkbaren Alternativverhalten eines als maßgeblich erklärt
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