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Typengemischter Vertrag
Typengemischter VertragZusammengesetzter VertragBewirtungsvertragBeherbergungsvertragBauträgervertrag
Aktualisiert vor 9 Tagen
Was versteht man unter einem typengemischten Vertrag? Wie unterscheidet er sich von einem zusammengesetzten Vertrag?
Merke
Typengemischter Vertrag: Aus Einzelleistungen verschiedener Vertragstypen zusammengesetzt, die nur zusammen sinnvolles Ganzes ergeben, z.B. Hotel bietet auch Wäscheservice
- Zusammengesetzter Vertrag: Bestandteile auch getrennt sinnvoll durchführbar
Nach welchen Kriterien bestimmt sich, welches Recht auf einen typengemischten Vertrag anzuwenden ist, ob z.B. Mietrecht oder Werkrecht einschlägig ist?
Merke
Wahl des anzuwendenden Vertragstypenrechts (z.B. Mängelrechte)
- Absorbtionstheorie: Für gesamten Vertrag gelten immer die Regeln, die für Schwerpunkt gelten
- Unpassendes Recht auf andere Teile, nur weil „zufällig“ Gesamtvertrag
- Rspr.: Flexibel nach Praktikabilität und Billigkeit
- Grds. nach Schwerpunkt
- Aber „passende“ Regeln für jeden Vertragsteil anwenden (nach mutmaßlichem Parteiwillen), wenn Eigenart des Vertrags es erfordert
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Um was für einen Vertrag handelt es sich bei der Essensbestellung im Restaurant? Wo liegt der Schwerpunkt des Vertrags?
Merke
Bewirtungsvertrag, insb. im Restaurant
- Typengemischter Vertrag: Kombination je nach Inhalt des Vertrages von Kaufvertrag (Getränke), Werkvertrag (Zubereitung der Speisen), Werklieferungsvertrag (Lieferung der zubereiteten Speisen), Mietvertrag (Bereitstellung der Tische), Dienstvertrag (Bedienung und Service)
- Schwerpunkt regelmäßig Werklieferungsvertrag: Dadurch gem. § 650 I 1 BGB Anwendung des Kaufrechts, §§ 433 ff. BGB
Um was für einen Vertrag handelt es sich bei der Anmietung eines Hotelzimmers? Wo liegt der Schwerpunkt des Vertrags?
Merke
Beherbergungsvertrag, insb. im Hotel
- Typengemischter Vertrag: Kombination je nach Inhalt des Vertrages von Mietvertrag (Zimmervermietung), Dienstvertrag (Hotelservice), Werkvertrag (Mahlzeiten), Kaufvertrag (Getränke) und Verwahrung (Garderobe)
- Schwerpunkt Mietvertrag
- Jedoch Schutzvorschriften über Wohnraummiete nicht sachgemäß, da nicht „wohnen“ iSv. Lebensmittelpunkt
Um was für einen Vertrag handelt es sich beim Erwerb eines neuen Hauses vom Bauträger? Wo liegt der Schwerpunkt des Vertrags?
Merke
Bauträgervertrag: Erwerb eines Grundstücks mit einem neu errichteten Haus vom Bauträger
- Typengemischter Vertrag: Kombination von Grundstückskaufvertrag und Bauwerkvertrag
- Schwerpunkt abhängig davon, ob Haus beim Erwerb schon vollendet
- Wenn Haus beim Erwerb noch nicht vollendet: Schwerpunkt im Werkvertrag, §§ 631 ff.
- Wenn Haus beim Erwerb bereits vollendet: Schwerpunkt im Kaufvertrag, §§ 433 ff.
- Einheitliches Rechtsgeschäft: Beide Vertragsteile stehen und fallen miteinander
- Formbedürftigkeit des Grundstückskaufvertrags gem. § 311b I 1 gilt auch für Werkteil
- Unwirksamkeit des Werkteils (z.B. gem. § 134 wegen unzulässiger Zahlungsvereinbarung) gilt auch für Kaufteil
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Frage 1/1
Nach welchen Kriterien bestimmt sich, welches Recht auf einen typengemischten Vertrag anzuwenden ist, ob z.B. Mietrecht oder Werkvertragsrecht einschlägig ist?
Für den gesamten Vertrag gelten die Regeln des Bereichs, der den Schwerpunkt bildet.
Flexibel nach Praktikabilität und Billigkeit.
Für jeden Vertragsteil werdendie „passende“ Regeln für jeden Vertragsteil angewendet.
Es wird grds. das Recht des Vertragstyps angewendet, bei dem der Schwerpunkt liegt.
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