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Unechtes Unterlassungsdelikt C: Versuchtes Unterlassungsdelikt

Versuchtes UnterlassungsdeliktVersuchsbeginn beim Unterlassungsdelikt
Aktualisiert vor 7 Tagen

Woran knüpft das unmittelbare Ansetzen beim versuchten Unterlassungsdelikt?

Merke

Versuchsbeginn (unmittelbares Ansetzen) beim Unterlassungsdelikt

  • Wenn erste zur Erfolgsabwendung taugliche Maßnahme unterlassen
    • Zu früh, Tatobjekt erscheint da regelmäßig noch nicht unmittelbar gefährdet
  • Wenn letzte zur Erfolgsabwendung taugliche Maßnahme unterlassen
    • Zu spät, Unterlassungsversuch dann nur noch als untauglicher oder fehlgeschlagener Versuch denkbar, Rücktritt nicht mehr möglich
  • g.h.M, vermittelnde Ansicht: Spätestens, wenn Tatobjekt unmittelbar gefährdet, aber bereits früher, wenn keine Möglichkeit eines rettenden Eingriffs mehr (Geschehen "aus der Hand gegeben“)

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Frage 1/1

T erkennt, dass sein Bruder O in einen Fluss zu stürzen droht, wartet aber mit Hilfe, bis O bereits im Wasser ist. Welche Aussagen sind zutreffend?

Das Versuchsstadium beginnt mit der letzten Möglichkeit, den Sturz von O zu verhindern.
Das Versuchsstadium beginnt, sobald T erkennt, dass O in den Fluss stürzen könnte.
T hat seine Rettungspflicht erst erfüllt, wenn er O aus dem Wasser zieht.
T handelt korrekt, wenn er erst im letzten Moment eingreift.
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