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Unmittelbarer Besitz, § 854 BGB

Unmittelbarer BesitzAlleinbesitzTeilbesitzMitbesitzEigenbesitzFremdbesitzEigenbesitzer
Aktualisiert vor etwa 12 Stunden

Welche Tatbestandsvoraussetzungen hat der unmittelbare Besitz?

Merke

Voraussetzungen

  1. Tatsächliche Herrschaft (Machtbeziehung) einer Person über Sache: Kein Rechts- sondern tatsächliches Verhältnis; richtet sich nach Verkehrsanschauung; gewisse Dauer und „Festigkeit“ und jederzeitige Zugriffsmöglichkeit (z.B. Schlüsselgewalt)
  2. Von natürlichem Besitzwillen getragen: Auch genereller Besitzwille, z.B. für alle Waren in Lager
    • Rechtsgeschäftlicher Wille: Keine Geschäftsfähigkeit erforderlich

Wie unterscheiden sich Alleinbesitz, Teilbesitz und Mitbesitz?

Merke

Alleinbesitz, Teilbesitz und Mitbesitz

  • Alleinbesitz: Sachherrschaft allein ausgeübt
  • Teilbesitz, § 865 BGB: Sachherrschaft jeweils alleine über realen Teil einer Sache ausgeübt; z.B. Zimmer in Wohnung in Haus auf Grundstück
  • Mitbesitz, § 866 BGB: Sachherrschaft gemeinsam ausgeübt; z.B. Gemeinschaftsraum in WG
    • Kein Besitzschutz unter Mitbesitzern (nur ggü. Dritten)
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Wie unterscheiden sich Eigenbesitz und Fremdbesitz?

Merke

Eigenbesitz und Fremdbesitz

  • Eigenbesitzer, § 872 BGB: Besitzt Sache (nach seiner Vorstellung) als ihm gehörend (unmittelbar); kein anderer Oberbesitzer
  • Fremdbesitzer: Unmittelbarer Besitzer besitzt Sache als einem anderen gehörend, dem Oberbesitzer

Wie wird der Besitz beendigt?

Merke

Beendigung des Besitzes, § 856 BGB

  • Insb. durch Aufgabe, § 856 Alt. 1 BGB
  • Oder durch sonstiges Verlieren der Sachherrschaft, § 856 Alt. 2 BGB
  • Nicht durch vorübergehende Verhinderung der Sachherrschaft, § 856 II BGB

Teste dein Wissen

Frage 1/1

Welche Aussagen sind richtig?

Bei Teilbesitz wird die Sachherrschaft jeweils alleine über einen realen Teil einer Sache ausgeübt.
Ein Eigenbesitzer besitzt eine Sache als einem anderen gehörend.
Ein Eigenbesitzer besitzt eine Sache als ihm gehörend und es gibt keinen anderen Oberbesitzer.
Mitbesitz und Teilbesitz sind dasselbe.
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Ziad T.

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