- Zivilrecht
- Zivilrechtliches Allgemeinwissen
- Ausdrücke und Definitionen
Verbraucher und Unternehmer
Was versteht man unter den Begriffen „Verbraucher“ und „Unternehmer“?
Die Begriffe „Verbraucher“ und „Unternehmer“ sind zentrale Eckpfeiler des im deutschen Zivilrecht gut ausgebauten Verbraucherschutzes.
Ein Verbraucher ist gemäß § 13 BGB eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Einfach gesagt: Verbraucher ist, wer privat handelt. Das bedeutet, dass der Schwerpunkt des Geschäfts auf privaten, persönlichen Zwecken liegen muss. Ein Beispiel verdeutlicht das: Wenn ein Anwalt ein Schulheft für seine Tochter kauft, handelt er als Verbraucher, da der Kauf für einen privaten Zweck erfolgt und nichts mit seiner beruflichen Tätigkeit zu tun hat.
Im Gegensatz dazu steht der Unternehmer nach § 14 BGB. Unternehmer ist, wer bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Hier geht es also um den beruflichen Kontext des Handelns. Wenn derselbe Anwalt beispielsweise Büromaterial für seine Kanzlei kauft, dann handelt er als Unternehmer, da der Kauf unmittelbar mit seiner beruflichen Tätigkeit zusammenhängt.
Wichtig ist, dass die Einstufung als Verbraucher oder Unternehmer immer vom konkreten Zweck des Rechtsgeschäfts abhängt. Es gibt Personen, die je nach Situation beide Rollen einnehmen können. So kann ein Arzt beispielsweise privat Möbel für sein Wohnzimmer kaufen und ist in diesem Fall Verbraucher. Schafft er hingegen eine neue Behandlungsliege für seine Praxis an, handelt er als Unternehmer.
Prägend für beide Begriffe ist also die Zweckbestimmung des Rechtsgeschäfts. Es kommt darauf an, ob der Fokus auf privaten oder beruflichen Interessen liegt.
Verbraucher und Unternehmer
- Verbraucher, § 13 BGB: Wenn mit dem Vertrag überwiegend private Zwecke verfolgt werden; z.B. Anwalt kauft Schulheft für seine Tochter
- Unternehmer, § 14 BGB: Wenn Vertrag geschlossen im Rahmen der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit; z.B. Anwalt kauft Büromaterial für sein Unternehmen
Warum ist die Abgrenzung zwischen Verbrauchern und Unternehmern relevant?
Ein Verbrauchervertrag ist ein Vertrag, bei dem auf der einen Seite ein Verbraucher und auf der anderen Seite ein Unternehmer steht. Das deutsche Zivilrecht bietet Verbrauchern in verschiedenen Konstellationen besonderen Schutz vor den oft stärkeren und erfahreneren Unternehmern. Diese Schutzvorschriften sollen zum Beispiel verhindern, dass Verbraucher durch unfaire Vertragsbedingungen oder eine Überrumpelung benachteiligt werden.
Ein Beispiel ist das Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB. Stell dir vor, du bestellst online ein Produkt von einem Unternehmer. Als Verbraucher hast du in vielen Fällen die Möglichkeit, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Ziel ist es, Verbraucher davor zu schützen, durch übereilte Entscheidungen oder fehlende Informationen in ungünstige Verträge zu geraten.
Ein weiteres Beispiel sind die schärferen Regeln zur Kontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die in §§ 305 ff. BGB geregelt sind. Unternehmer dürfen in Verbraucherverträgen keine Klauseln verwenden, die Verbraucher unangemessen benachteiligen. Hierdurch sollen Verbraucher davor geschützt werden, durch umfangreiche oder schwer verständliche Klauseln benachteiligt zu werden, die sie im Zweifel nicht einmal gelesen haben.
Auch der Verbrauchsgüterkauf, geregelt in §§ 474 ff. BGB, bietet Verbrauchern erhebliche Vorteile. Hierbei handelt es sich um spezielle Regelungen für Kaufverträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern. Beispielsweise wird zugunsten des Verbrauchers vermutet, dass ein Mangel, der innerhalb von sechs Monaten nach dem Kauf auftritt, bereits bei Übergabe der Sache vorlag (§ 477 BGB).
Wie du siehst, führt die Einstufung als Verbraucher oder Unternehmer zu erheblichen rechtlichen Unterschieden.
Verbraucherverträge: Verträge, die ein Unternehmer mit einem Verbraucher schließt
- Zugunsten des Verbrauchers häufig besondere Schutzvorschriften
- z.B. Möglichkeit des Verbraucherwiderrufs gem. § 355 BGB
- z.B. schärfere AGB-Kontrolle gem. §§ 305 ff. BGB
- z.B. Vorschriften über Verbrauchsgüterkauf, §§ 474 ff. BGB
Teste dein Wissen
Welche Aussagen über Verbraucher und Unternehmer sind richtig?
Deine Lernplattform für mehr Verständnis im Jurastudium
4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen
Erlebe eine neue Lernerfahrung mit kompakten, verlinkten Inhalten in einer interaktiven Plattform.
Das sagen unsere Nutzer
Die Struktur, das Design und der Inhalt der App sind hervorragend. Während meiner Recherche habe ich viele juristische Seiten besucht und sogar einen Kurs bei Jura Academy absolviert. Ehrlich gesagt gefällt mir deine Seite am besten.
Ziad T.
Jurastudent