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Verbraucherwiderruf B: Verbundene Verträge, §§ 358 ff. BGB

Verbundene VerträgeZusammenhängende Verträge
Aktualisiert vor 8 Tagen

Was versteht man unter verbundenen Verträgen? Welchen Zweck verfolgen die §§ 358 ff. BGB?

Merke

Verbundene Verträge, §§ 358 ff. BGB: Vertrag über die Erbringung einer Leistung (z.B. Kauf- oder Werkvertrag) wird verbunden mit einem Darlehensvertrag zu dessen Finanzierung

  • Wirtschaftliche Einheit, § 358 III BGB
    • Unternehmer, der die Leistung erbringt, ist selbst Darlehensgeber
    • Oder Darlehensgeber bedient sich Mitwirkung des Unternehmers: z.B. Vermittlung von Darlehen, Visitenkarten oder Darlehensvertrag liegen bei Unternehmer aus, etc.
  • Rechtliche Verknüpfung zum Schutz des Verbrauchers vor Risiken, die durch die Trennung eines wirtschaftlich einheitlichen Vertrages in ein Bargeschäft und damit verbundenen Darlehensvertrag: Insb., wenn Unternehmer nicht selbst Darlehensgeber, soll Verbraucher so gestellt werden, als hätte er Darlehensvertrag direkt mit Unternehmer geschlossen

Was sind die Rechtsfolgen von verbundenen Verträgen?

Merke

Rechtsfolgen

  • Widerrufsdurchgriff, § 358 BGB
    • Widerruf des finanzierten Geschäfts auch gegen Finanzierungsgeschäft, § 358 I BGB, und umgekehrt, § 358 II BGB
    • Darlehensgeber treffen Rechte und Pflichten des Unternehmers, § 358 IV 5 BGB: z.B. muss Verbraucher nicht Darlehenssumme zurückleisten, sondern finanziertes Auto ⇨ Verbraucher muss nicht erst Kaufpreis zurückfordern, um Darlehenssumme zurückzahlen zu können, trägt nicht Insolvenzrisiko des Unternehmers
  • Einwendungsdurchgriff, § 359 I BGB: Einwendungen aus finanziertem Geschäft auch gegen Finanzierungsgeschäft, und umgekehrt

Was gilt, wenn die Verträge zwar einen Bezug zueinander aufweisen, aber keine wirtschaftliche Einheit bilden?

Merke

Zusammenhängende Verträge, § 360 BGB: Lockerere Verbindung als verbundener Vertrag, lediglich Bezug erforderlich

  • Nur Widerrufsdurchgriff

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Frage 1/1

A kauft sich privat bei Händler H ein Auto. Zur Finanzierung vermittelt ihm H einen Kredit bei der Bank B. Die entsprechenden Formulare füllen A und H (im Namen der B) direkt beim Autokauf in den Räumen des H aus. Eine Woche später bereut A den Kauf. Welche Aussagen sind richtig?

A hat ein Widerrufsrecht gegen den Kaufvertrag.
A hat ein Widerrufsrecht gegen den Kreditvertrag.
Wenn A den Kreditvertrag widerruft, wirkt sich dies auch auf den Kaufvertrag aus.
Wenn A den Kaufvertrag widerruft, wirkt sich dies nicht auf den Kreidtvertrag aus.
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