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Verfassungsrecht und Staatsrecht
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Aktualisiert vor etwa 12 Stunden
Was versteht man unter Verfassungsrecht und Staatsrecht?
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Verfassungsrecht und Staatsrecht
Verfassungsrecht: Grundgesetz und Verfassungsgewohnheitsrecht
- Staatsrecht / Staatsorganisationsrecht: Recht der Organisation des Staates, in Verfassung angelegt und teilweise im einfachen Recht ausgestaltet (z.B. Bundestagswahl verfassungsrechtlich verankert in Art. 38 GG und gem. Art. 38 III GG näher geregelt in Bundeswahlgesetz)
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Frage 1/1
A interessiert sich für den Zusammenhang zwischen Verfassungsrecht, Staatsorganisationsrecht und Staatsrecht, insbesondere in Bezug auf die Bundestagswahl. Welche Aussagen sind zutreffend?
Staatsorganisationsrecht und Staatsrecht bedeutet das Gleiche.
Das Verfassungsrecht legt nur die Grundsätze fest, wie z.B. die Bundestagswahl in Art. 38 GG, näher ausgestaltet wird es z.B. im Bundeswahlgesetz.
Verfassungsrecht und Staatsrecht überschneiden sich.
Verfassungsrecht und Staatsrecht bedeutet das Gleiche.
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