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Verkehrssicherungspflichten
VerkehrssicherungspflichtenVerkehrssicherungspflicht
Aktualisiert vor 7 Tagen
Was versteht man unter Verkehrssicherungspflichten?
Merke
Verkehrssicherungspflichten: Wer Gefahrenquelle schafft oder unterhält, ist verpflichtet alle notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um Schäden zu verhindern
- Insb. im Bereich der Produzentenhaftung
- Insb. Grundstückseigentümer: z.B. Räum- und Streupflicht im Winter, Baumkontrolle
- Insb. Betriebsinhaber: Ordnungsgemäße Organisation der Betriebsabläufe und deren Überwachung
- In der Klausur Begriff definieren, Pflichten präzise herausarbeiten (was getan hätte werden müssen und was falsch gemacht wurde) und Zumutbarkeit herausarbeiten gut argumentieren
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Frage 1/1
Mieter M hat mit Vermieter V einen Mietvertrag geschlossen. Beim Einzug wird ihm die Hausordnung ausgehändigt, die ihn zu regelmäßigem Schneeräumen verpflichtet. M sieht es nicht ein, Schnee zu schippen. Eines Tages stürzt Postbote P auf dem ungeräumten Zugangsweg zum Mietshaus und bricht sich den Arm. Hat P einen Anspruch aus § 823 I BGB?
Ja, gegen M.
Ja, gegen V.
Die Schneeräumpflicht wurde wirksam auf M übertragen.
Es besteht keine Verpflichtung zum Schneeräumen.
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Ziad T.
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